Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 257

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haben es dann doch nicht getan, weil die Kritikpunkte bei diesen beiden Vorlagen, die sehr wichtige Weichenstellungen für die Energiepolitik in Österreich bedeuten, doch gegeben sind. Es sind das für uns Gesetze, die in manchen Bereichen im Entwurf teilweise recht ambitioniert vorgelegt worden sind und dann im Grunde doch das abbilden, was wir an Kleinstrukturiertheit, an Nichtvorbereitung auf große liberalisierte Märkte haben. Es geht dann doch darum, die EU-Vorgaben zu erfüllen, ohne in die Struktur, die wir in Österreich haben, fundamental einzugreifen. Selbstverständlich müssen im Vordergrund einer modernen Energieorganisation auch ökologische Zielsetzungen stehen, und selbstverständlich muss es auch Anreize geben, einen Markt in Bewegung zu bringen.

Wir haben sehr wohl zu beiden Gesetzen sehr umfangreiche Vorschläge gemacht und sie in einer abweichenden Stellungnahme auch ausführlich dokumentiert. Es gibt Punkte, die wir sehr wohl auch positiv bewerten. Ich möchte stellvertretend ein paar herausgreifen, vorwiegend aus dem ElWOG: Die Stromkennzeichnung ist aus unserer Sicht ein Fortschritt. Es ist jedenfalls auch ein Fortschritt, die Einspeisetarife-Regelung beizubehalten. Es ist aus unserer Sicht auch positiv, dass endlich eine Regulatorbehörde eingeführt wird. Wir haben das schon vor zwei Jahren bei der Beschlussfassung massiv eingefordert.

Insgesamt aber bleibt die Fragmentierung weiterhin bestehen, und es bleibt weiterhin bei der mangelnden Kooperation bei den EVUs und bei mangelnden Unbundling-Bestimmungen. Es ist im Ausschuss auch die Rede davon gewesen, dass es an realpolitischen Gegebenheiten gescheitert ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns auch die fehlende Kraftwerkskoordination. Auch verzichtet diese Novelle, wie auch schon das erste Gesetz, auf jeglichen Anreiz zur Erhöhung der Energieeffizienz. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Oberhaidinger: Frau Glawischnig kennt sich nicht aus!)

Es ist mir nicht klar, wie die E-Wirtschaft, die in den letzten Jahren steigende CO2-Emissionen aufzuweisen hatte, diese in irgendeiner Form in die verpflichtenden Kyoto-Bestimmungen hineinbringen möchte. Das ist aus dieser Novelle nicht ersichtlich, ebenso wenig wie daraus hervorgeht, wie die Klimaschutzverpflichtungen insgesamt von der E-Wirtschaft erreicht werden sollen.

Wir sind auch mit dem, was jetzt noch hineinverhandelt worden ist, relativ unglücklich. Da muss ich leider auch in Richtung der Sozialdemokratie sagen, dass diese 10 MW mit der 8-Prozent-Klausel auch von den Kleinwasserkraft-Produzenten selbst abgelehnt werden. Diese haben bis zum Schluss noch zu intervenieren versucht, nicht nur bei uns, sondern, so denke ich, auch bei Ihnen. Der Spielraum, der für die Entwicklung der echten Kleinwasserkraft verbleibt, ist relativ gering.

Für uns ist auch der Anteil von Ökostrom viel zu gering. Wir glauben, dass wir durchaus auf die Ziele der Europäischen Union, wie sie im Kommissionsvorschlag, im Richtlinienvorschlag vom 10. Mai (Abg. Oberhaidinger: 2000 Gigawattstunden! Wissen Sie, was das ist!) vorgegeben sind, eingehen könnten. Unser Ziel wäre es gewesen, bis zum Jahr 2010 10 Prozent Ökostrom zu erreichen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Bei 10 Prozent Wasserkraft!)

Als problematisch sehen wir auch die Regelung betreffend den Einbezug der Mischfeuerungsanlagen, vor allem deshalb, weil die genau Definition dieser Anlagen den Landesregierungen überantwortet wird. Wir sehen da ein gewisses Hintertürl. Der Abänderungsantrag, der jetzt vorgelegt wird, ist in einer gewissen Weise eine Hilfe für eine genauere Definition, aber trotzdem ist das aus unserer Sicht problematisch. 100 Prozent Biomasseverstromung ist immer noch etwas anderes, als wenn eine Anlage zu chinesischer Steinkohle eine biogene Zufeuerung macht.

§ 13 wurde schon angesprochen. Dieser ist unserer Meinung nach ein klarer Rückschritt. Warum man diese Antidumpingbestimmung, die aus unserer Sicht ein taugliches Instrument wäre, um Atomstromimporte in den Griff zu bekommen – was ja ohnedies schwer genug ist –, gestrichen hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auch ist es für mich nicht ersichtlich, Herr Kollege Kopf, warum man diese Regelung, wenn man sie für inhaltlich gut befindet, dann nur


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