Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 259

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Gesetzen geregelt werden. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört ein Unbundling, eine Trennung von Produktion, Netzübertragung und Versorgung. Ein unabhängiger, meiner Ansicht nach entpolitisierter Regulator wird geschaffen, der auch darüber zu wachen hat, dass beim Preis die Transparenz, die Vergleichbarkeit der Systemnutzungstarife und die Versorgungssicherheit gegeben sind. Er hat überdies eine Streitschlichtungskompetenz.

Die Drittstaatenregelung habe ich bereits kurz angesprochen. Wesentlich und gut scheint mir auch zu sein, dass in den Rechnungen der Produkt-Mix angeführt sein muss und somit jeder Verbraucher, jeder Konsument weiß, wie sich sein Strom seitens der Primärenergie zusammensetzt.

Ich bin auch sehr zuversichtlich, was die Neuregelung in Bezug auf die Kleinwasserkraft anlangt, die ja mit 8 Prozent Berücksichtigung findet. Ich teile die Besorgnis der Kleinwasserkraftwerks-Betreiber nicht, dass die Ausschöpfung dieses Volumens von 8 Prozent durch große Unternehmungen bewerkstelligt werden könnte und die tatsächliche Kleinwasserkraft damit zu kurz käme.

Die erneuerbare Energie – das ist etwas Wesentliches gegenüber dem ElWOG-Alt – ist mit 4 Prozent festgehalten. Im ElWOG-Alt waren es 3 Prozent. Dabei ist es keine Frage mehr, was geschieht, wenn diese 3 Prozent oder jetzt 4 Prozent nicht erreicht werden. Das ist nun neu geregelt. Es wird einen Fonds geben, in den eingezahlt wird, wenn dieses Ziel zur Förderung erneuerbarer Energie nicht erreicht wird.

Lassen Sie mich zum Schluss kurz etwas zum Gaswirtschaftsgesetz sagen. Damit gibt es in Europa praktisch keine Erfahrungen. Es ist ein ambitioniertes Ziel, die hundertprozentige Liberalisierung im zweiten und wesentlichen Schritt im Jahr 2002 zu bewerkstelligen.

Eine Problematik, die es seitens der derzeitigen Versorgungsunternehmen gibt, sind sicher die Take-or-pay-Verträge. Aber ich denke, dass auch hiebei eine vernünftige Lösung gefunden wurde, nämlich ein Versteigerungssystem, das es ermöglicht, jene Mengen loszuwerden, die auf dem Markt nicht untergebracht worden sind. Auch die Preisregelung ist tragbar, befristet bis zum Jahr 2008, also dann, wenn der große Anteil der Take-or-pay-Verträge auslaufen und die Problematik in dieser Form nicht mehr bestehen wird.

Ich glaube, dass wir für die Österreicher – egal, ob Kleinabnehmer oder Unternehmen – mit diesem Gesetz etwas Gutes getan und eine vernünftige Grundlage geschaffen haben. Ich bin stolz darauf, dass dies in dieser kurzen Zeit gelungen ist. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte.

22.37

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich dem geäußerten Dank anschließen, nicht nur an die Beamten meines Hauses – ich mache das nicht oft, aber bei einem Gesetzeswerk wie dem ElWOG und dem Gaswirtschaftsgesetz ist das allemal angemessen –, sondern auch an die sozialdemokratische Fraktion. Insbesondere möchte ich mich bei Herrn Abgeordneten Oberhaidinger, aber auch bei Herrn Abgeordneten Eder bedanken, weil es außergewöhnlich war, hier nicht nur sehr konstruktiv mitzuverhandeln, sondern letztlich auch die Zustimmung zu diesen beiden Gesetzen zu geben. Dies ist außergewöhnlich, was die vergangenen fünf Monate anlangt, aber hoffentlich nicht mehr außergewöhnlich, was die Zukunft anlangt. Herzlichen Dank dafür!

Das ist gleichzeitig der Beweis dafür, dass wir bei sehr großen Sachmaterien, die zugegebenermaßen weniger an klassischem parteipolitischen Sprengstoff enthalten, fraktionsübergreifend kooperieren können.

Herr Abgeordneter Oberhaidinger, du hast völlig richtig erwähnt: Hätte es diese Zweidrittelmehrheit nicht gegeben und hätte es damit den ausgegliederten Regulator nicht gegeben, dann


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