Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 266

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setz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (212 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Nach der Ziffer 6 wird folgende Ziffer 6a eingefügt:

"6a. Im § 53a entfällt die Absatzbezeichnung "(1)". Abs. 2 entfällt."

*****

Es geht dabei darum, dass jene Bäcker, Fleischer und Lebensmittelhändler, die ihre Waren im Umherziehen feilbieten, dies zukünftig nicht nur in ihrer eigenen Wohngemeinde, im eigenen Verwaltungsbezirk, sondern auch in anderen Gebieten dürfen.

Zum Dritten möchte ich auf die EKZ-Verordnung eingehen. Kollegin Kubitschek! Es gibt dazu begründete Untersuchungen, die festlegen, was Waren des so genannten kurzfristigen oder täglichen Bedarfs sind. Sie können sich gerne von mir die Liste ausleihen, damit Sie sehen, dass da ein wesentlich größerer Rahmen vorhanden wäre und dass der Herr Bundesminister eigentlich sehr einschränkend gearbeitet hat. Ich glaube, dass damit die Möglichkeit geschaffen worden ist, eine vernünftige Lösung zu finden.

Sie wissen alle, dass der Verfassungsgerichtshof das aus diesem Grunde, eben wegen dieser Waren des kurzfristigen und so genannten täglichen Bedarfs, aufgehoben hat. Ich meine, dass die Fassung, die wir mit diesem Abänderungsantrag im Wirtschaftsausschuss ausgearbeitet haben, letzten Endes das alles geregelt und die Grundbedingungen dafür geschaffen hat, um eine vernünftige Einkaufszentrumsgesetzgebung zu haben.

Ich möchte nicht über die notwendigen Voraussetzungen reden, die darin enthalten sind, oder über Größe und Definition der Verkaufsfläche. – Es kommt zur Stärkung der Länderkompetenzen. Auch da muss ich widersprechen, weil ich glaube, dass wenn die Länder, die die vorliegende Situation wesentlich besser kennen als der Bund, entsprechende Entscheidungen treffen, Beurteilungsmaßnahmen oder Kenngrößen festlegen können, dann ist das der richtige Weg, um auch langfristig die richtige Entscheidung zu treffen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben – das ist meiner Meinung nach ganz wichtig – eine genaue Definition der Orts- und Stadtkerne gefunden. Denn ich bin der Ansicht, dass wir nur dann, wenn sie genau definiert sind, in ökonomisch sinnvoller Weise funktionsfähige Orts- und Stadtkerne erhalten können und sie nicht später mit einem riesigen Kostenaufwand wieder revitalisieren müssen. Ich denke, dass gerade dieses unendliche ungebremste Flächenwachstum dazu geführt hat, dass Österreich europaweit mit 1,5 Quadratmeter pro Einwohner die höchsten Zahlen bei Verkaufsflächen hat. Da haben wir nun einen kleinen Riegel vorgeschoben. Das kann aber nur ein kleines Mosaiksteinchen in den gesamten Möglichkeiten sein, im Bereiche der Nahversorgung tätig zu sein.

Zuletzt möchte ich noch auf die Ausschussfeststellung über die Warengruppen, die heute auch schon diskutiert worden sind, zu sprechen kommen. Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, dieser Ausschussfeststellung so weit wie möglich Folge zu leisten, denn ich glaube, dass damit wirklich jener Rahmen festgelegt wurde, der eine vernünftige Weiterarbeit möglich macht.

Mit der Verankerung dieser neuen Grundsätze in der Gewerbeordnung handelt es sich – darauf möchte ich auch hinweisen – nur um einen kleinen, aber nicht unbedeutenden Baustein für die Erhaltung der Nahversorgung. Es kommt zu einer kontrollierten Entwicklung großer Handelsflächen auf der grünen Wiese, letzten Endes im Interesse der Nahversorgung, aber auch im Interesse lebendiger Stadt- und Ortskerne. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.07


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