Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 123

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Zur Frage 13: "Trifft es zu, dass weder der Eigentümervertreter des Landes Burgenland noch die Bank Austria als weiterer Hauptaktionär um die Prüfung der Bank Burgenland durch die Bankenaufsicht oder die OeNB ersuchte?"

Das ist völlig richtig. Weder der Eigentümervertreter des Landes noch die Bank Austria haben die Bankenaufsicht oder die Oesterreichische Nationalbank um Prüfung ersucht.

Zur Frage 14: "Ist es richtig, dass die Bank Austria als einer der Hauptaktionäre im Aufsichtsrat der Bank Burgenland, u.a. durch GD Randa vertreten war? Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Bank Austria aus den Warnungen bzw. dem Bericht der OeNB gezogen?"

Es ist richtig, dass die Bank Austria durch Generaldirektor Randa im Aufsichtsrat der Bank Burgenland vertreten war. Konkret war bis zum 9. Juni 1993 Dr. Drennig als Aufsichtsrat für die Bank Austria nominiert, vom 29. Juni 1993 bis 28. Mai 1997 Dkfm. Randa und vom 28. Mai 1997 bis heute Mag. Peter für die Bank Austria im Aufsichtsrat der Bank Burgenland.

Zur Frage, ob es von Seiten der Bank Austria Veranlassungen gegeben hat, muss ich sagen: Da ist uns nichts bekannt. Es gibt einen Bericht an ein Vorstandsmitglied der Bank Austria auf Grund eines Gespräches der Bankenaufsicht mit der Bank Austria. Darüber hinaus ist uns nichts bekannt.

Zur Frage 15: "Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes und funktionierendes Risikomanagement ist eine eigene Risikomanagementstelle. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass es in der Bank Burgenland keine eigene Risikomanagementstelle gab?"

Der Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank hat, was die Aufbau- und Ablauforganisation des Kreditgeschäftes der Bank Burgenland betrifft, ein sehr kritisches Ergebnis erbracht. Es wurden gravierende Mängel, insbesondere in der Gesamtrisikosteuerung, in der Risikoeinstufung der Kredite, in der EDV-mäßigen Aufarbeitung und in der ordnungsgemäßen Gestion der Überziehungen und der Rückstände sowie der ertraglosen Aktiva festgestellt. Die Bank wurde daher bescheidmäßig aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2000 die Mängel in der Organisation zu beheben und quartalsmäßig über die Fortschritte zu berichten.

Zur Frage 16: "Wie beurteilen Sie es, dass unter anderem der Eigentümervertreter des Landes bei der Bank Burgenland äußerst dubiose Grundschuldbriefe in Höhe von rd. 900 Millionen Schilling als Sicherheiten akzeptiert hat?"

Die Frage der Werthaltigkeit der von der Bank Burgenland hereingenommenen Sicherheiten ist derzeit noch Gegenstand von Überprüfungen durch Sachverständige im In- und Ausland. Die Beurteilung der Sicherheiten ist sicherlich Sache der Bankorgane, insbesondere Aufgabe der Geschäftsleiter. Es geht aber die Bank selbst derzeit bereits davon aus, dass die Werthaltigkeit der Sicherheiten nur einen Bruchteil der ursprünglich angesetzten Werte ausmachen wird.

Das Problem – auch darauf möchte ich hinweisen – liegt aber grundsätzlich sicherlich darin, dass es eine völlig unzureichende Organisation der Kreditgestionierung der Bank gegeben hat. Darüber hinaus werden nach den Usancen der Bankgeschäftes normalerweise Kredite nur in Ausnahmefällen ausschließlich bezogen auf Sicherheiten eingeräumt. Einer Krediteinräumung hätte normalerweise auch eine eingehende Bonitätsprüfung des Kreditnehmers vorangehen müssen. Eben diese Prüfungen haben aber weder auf Managementseite noch auf Eigentümerseite stattgefunden oder nur ungenügend stattgefunden.

Auch das oftmals zitierte "gefälschte Testat" mag an dieser Verantwortung nichts zu verändern, weil testierte Bilanzen erst zu einem Zeitpunkt abverlangt worden sind, als die großen und den Bestand der Bank gefährdenden Kreditengagements bereits seit Jahren eingeräumt waren.

Zur Frage 17, der letzten Frage: "Welche Konsequenzen müssen aus den Erfahrungen aus der sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Bank Burgenland für andere sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Banken bzw. Unternehmungen gezogen werden?"

Meines Erachtens zeigt das Beispiel der Bank Burgenland doch sehr, sehr klar, dass die Wahrnehmung der Pflichten eines Eigentümers durch die öffentliche Hand nicht stattgefunden hat


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