Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 61

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Tatsächlich können sich die Maßnahmen, die Österreich auf diesem Sektor setzt, sehen lassen. Wenn man die Möglichkeit hat, mit dem Ausland zu vergleichen – ich kann das in meiner Eigenschaft als einer der beiden Repräsentanten des österreichischen Parlaments im Konvent zur Ausarbeitung eines EU-Menschenrechtskataloges in Brüssel derzeit tun –, dann ist man stolz darauf, wie weit wir die Nase vorne haben im Vergleich zu anderen Staaten und ihren Führungen.

Jetzt geht es nicht nur um die Staatszielbestimmung für die Volksgruppen, sondern etwa auch um die Amtssprachenverordnung Ungarisch zusätzlich zur deutschen Amtssprache in bestimmten Teilen des Burgenlandes. Diese Verordnung wird am 11. Juli im Hauptausschuss behandelt und den Hauptausschuss wohl positiv passieren. Damit wird auf dem Amtssprachensektor ein Bereich beschritten, der über die Bestimmungen des Staatsvertrages hinausgeht, die sich bekanntlich nur mit Kroatisch und Slowenisch auseinander setzen. Die Topographieverordnung Burgenland – also topographische Bezeichnungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Ungarisch und Kroatisch in weiten Bereichen dieses Bundeslandes – hat vor ganz kurzer Zeit den Hauptausschuss positiv passiert. Es geht auf diesem Sektor – ich wiederhole es – etwas weiter und das in aller Regel einheitlich, sämtliche im Parlament vertretenen Parteien umfassend.

In Brüssel ist es tatsächlich so, dass es gerade Österreich und auch mir persönlich ein Anliegen gewesen ist, Volksgruppenrechte, Minderheitenrechte in den hoffentlich zur Beschlussfassung gelangenden neuen Menschenrechtskatalog der Europäischen Union hineinzubringen. Ich denke, man kann das jetzt schon als gescheitert bezeichnen. Allerdings schaut die Sache nicht nur, was diese Bestimmungen betrifft, nicht günstig aus, sondern auch sonst in weiten Bereichen. Ich denke, dass mir anwesende andere Repräsentanten in diesem Konvent in Brüssel da Recht geben werden.

Der Großteil der Repräsentanten der 15 Staaten in diesem Konvent steht auf dem Standpunkt: Es darf ja nichts Neues kommen. Keine Lücke darf geschlossen werden. Es sei nur Aufgabe des Konvents, das, was es gibt, was schon auf dem Tisch liegt, was schon praktiziert wird, zusammenzuschreiben und zu katalogisieren im gewissen Sinne. Es dürfe keine verbindliche Regelung auf welchem Sektor auch immer für alle 15 Staaten geben, geschweige denn für die Beitrittskandidaten. Und es dürfe auch ja nichts durchsetzbar sein. – Das ist ein bisschen wenig, denn da könnten wir uns darauf beschränken, irgendwelche Vertreter hinzuschicken, und müssten nicht hochrangige Repräsentanten – da rechne ich nicht die Abgeordneten dazu, aber die Vertreter der Regierungen etwa – hinschicken, um sich dort anzuhören, dass man dieses und jenes nicht machen könne.

Diese Ausgangslage führt zu Kuriositäten sondergleichen. So bleibt etwa, die Rechte ethnischer Minderheiten, die Volksgruppen betreffend, nichts als ein zahmes Diskriminierungsverbot übrig, das noch dazu schwach formuliert ist. Statt also etwa einer Vorgabe zu entsprechen, wie wir sie – konkret ich – formuliert haben, dass es nichts nützt, wenn man Angehörige von ethnischen Minderheiten den Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung persönlich gleichstellt, dass das überhaupt nicht ausreicht, um die Existenz von Minderheiten zu sichern, dass man sie als Gruppen anerkennen müsse und auch den Gruppen bestimmte Rechte einräumen müsse, stößt man auf taube Ohren.

In einer Diskussion über eine Wortmeldung in diesem Zusammenhang, die ich beigebracht habe, hat der gerade den Vorsitz führende spanische Repräsentant erklärt, dass sich zum Beispiel die Basken schon freuen würden, wenn sie nur eine ethnische Minderheit wären. Da kann man sich ungefähr vorstellen, in welchen Dimensionen die Leute unterwegs sind. Und dann zeigen sie bei der nächsten Gelegenheit mit den Fingern auf die Österreicher, obwohl wir ihnen gerade bei den Minderheitenrechten meilenweit voraus sind. – So viel zu den vielleicht damit in Zusammenhang stehenden Bemühungen, in Brüssel auf dem Sektor der Menschenrechte weiterzukommen.

Mir liegt ein Entschließungsantrag von Resi Stoisits vor. Es ist derselbe, den wir schon im Ausschuss auf dem Tisch gehabt haben. Wir Freiheitlichen werden gegen diesen Antrag stimmen, weil es – so, wie wir es schon im Ausschuss erklärt haben – meines Erachtens nicht sein


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