Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 94

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den Freiheitlichen.) Das soll vor Gericht verhandelt werden, und das entspricht auch der österreichischen Rechtsordnung. Nun unterscheidet diesen Abgeordneten von normalen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ein einziger Umstand, nämlich dass der Nationalrat beziehungsweise dessen Mehrheit zustimmen muss, dass ein ganz normales gerichtliches Verfahren stattfinden kann. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Gaál: Stimmt leider!)

Gut, okay! Und jetzt sagt die Freiheitliche Partei beziehungsweise Herr Abgeordneter Graf, es gebe eine lange Tradition der Freiheitlichen in diesen Fragen, die folgendermaßen lautet: Wenn der Verdacht, dass Gesetze verletzt worden sind, begründet ist, dann liefern wir selbstverständlich aus! (Abg. Dr. Martin Graf: Das habe ich nicht gesagt!)

Es gibt offensichtlich nur eine einzige Einschränkung, nämlich: wenn es sich um einen Abgeordneten der Opposition handelt! – Das muss man schon immer dazu sagen, damit man weiß, wie die Geschäftsordnung in diesem Zusammenhang zu interpretieren ist. (Abg. Mag. Kukacka: Was? Der weiß ja nicht einmal, worum es geht!)

Ich hoffe nur, dass das nicht so weiter geht. Die Argumentation lautete: Der Abgeordnete habe sich zu Fragen des Arbeitsmarktes beziehungsweise der Arbeitsvermittlung öffentlich geäußert. – Stellen Sie sich vor, wir hätten rechtzeitig festgestellt, der damalige Abgeordnete Rosenstingl habe sich zur Hühnerzubereitung geäußert. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.) Was hätten wir dann gemacht?

Zum Glück haben wir nicht rechtzeitig eine diesbezügliche Äußerung des damaligen Abgeordneten Rosenstingl festgestellt, und die Justiz konnte ihres Amtes walten.

Ich möchte damit die Damen und Herren der Regierungsparteien nicht auf neue Ideen bringen, etwa jene, immer dann, wenn sich abzeichnet, dass wieder einmal einer von Ihnen in Probleme mit der österreichischen Gesetzlichkeit gerät, rechtzeitig eine politische Äußerung in diesem Bereich abzugeben, beispielsweise über ein Sparbuch, über einen Kredit oder über einen kleinen Geldtransfer, eine Parteienspende oder sonst etwas. – Bitte, vermeiden Sie Äußerungen zu diesen besonders problematischen Bereichen, damit wir nachher im Immunitätsausschuss, wenn es wieder einmal bei einem von Ihnen so weit ist, eine faire Chance haben!

Abschließend zur Verteidigung der Frau Kollegin Schmidt, die zwar nicht mehr in diesem Hause ist, aber es muss einfach gesagt werden, weil es ein Faktum ist: So weit es mir erinnerlich ist – und ich bitte durchaus, mich zu korrigieren, da ich jetzt aus der Erinnerung spreche –, hat es im freiheitlichen Klub einmal ein Datenklau-Problem gegeben. (Abg. Dr. Mertel: Salzburg!)

Die damalige Abgeordnete Schmidt hatte einen Mitarbeiter, bei dem der Verdacht des Datenklaus bestand, und dieser Mitarbeiter wurde daraufhin aus dem freiheitlichen Klub entfernt. Er wurde dann meines Wissens Vorsitzender des Ringes Freiheitlicher Jugend, hat ein Jahr lang Sozialhilfe bezogen und sich während seines Sozialhilfebezugs in vielen einschlägigen Äußerungen über Sozialschmarotzer geäußert. Derzeit dürfte er meiner Information nach Mitglied der österreichischen Bundesregierung sein.

Wenn damit das Datenklau-Problem hinlänglich umschrieben ist, dann appelliere ich, auch diesen Fall zu verfolgen. Aber ich würde da die ehemalige Frau Abgeordnete Dr. Schmidt als Auskunftsperson beiziehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Silhavy: Keine tatsächliche Berichtigung der Freiheitlichen!)

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 197 der Beilagen, Folgendes zu beschließen.


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