Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 189

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Das vorhandene ineffiziente Fördersystem trägt ganz klar sozialistische Handschrift. Das Fördersystem gehört durchforstet, und da müssen wir bei den Kuratorien ansetzen. Es ist wichtig, zeitgenössische Kunst zu fördern. Es ist wichtig, zeitgenössische Kunst richtig zu fördern!

Zusätzlich zu den materiellen Förderungen brauchen wir immaterielle Förderungen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die den Zugang erleichtern.

Ich halte es für unabdingbar notwendig, an öffentlichen Orten, bei öffentlichen Feierstunden verstärkt zeitgenössische Kunst zu präsentieren. Auch im Kindergarten, auch in der Schule müssen Grundwerte, muss ein Grundverständnis für Kunst vermittelt werden.

Die Herausforderungen der Zukunft liegen für mich darin, das Grundverständnis zu erwecken, Investitionen in Kunst durch die öffentliche Hand zu fördern, verstärkte immaterielle Förderungen vorzusehen und vor allem Steuererleichterungen für alle Kunstsponsoren zu schaffen.

Das Subventionssystem sozialistischer Prägung hat versagt. Die Bildungspolitik und die Kunstpolitik der Zukunft müssen die Versäumnisse der sozialdemokratischen Politik berücksichtigen und wettmachen.

Zurück zum § 16b Urheberrechtsgesetz: Ich appelliere an die Einsicht der Sozialdemokratie! Ich appelliere an Sie, den Antrag Dr. Fekter, Dr. Krüger im Interesse der Künstler mitzutragen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

20.52

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zu den kritischen Anmerkungen über die Legistik möchte ich Folgendes sagen: Es ist richtig, dass in § 22 Abs. 1 das Wort "Rechtspraktikant" verwendet wird. Es wird aber dem § 1 ein Abs. 3 angefügt, aus dem hervorgeht, dass darunter Frauen und Männer gleichermaßen zu verstehen sind. Damit ist, glaube ich, diese Sache geklärt. Wenn Sie einen besseren legistischen Vorschlag haben, Frau Abgeordnete Stoisits, dann werden wir dem nachgehen. (Abg. Mag. Stoisits: Ja, habe ich! Er heißt: "Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten"!) Ja. (Abg. Haigermoser: Aber die Mehrzahl heißt "Rechtspraktikanten"!)

In § 22 Abs. 2 Z 1 haben Sie reklamiert, dass dort das Wort "Justizbediensteten" steht. Wenn Sie sich die Erläuternden Bemerkungen ansehen, dann werden Sie feststellen, dass darunter auch Richterinnen, Richter und RichteramtsanwärterInnen und so weiter zu verstehen sind. Das ist klar.

Was § 22 Abs. 2 Z 3 anlangt, so findet sich dort die Wortfolge "Vorsteher des Gerichtes", und darunter ist nach der Terminologie des Gesetzes auch der Präsident des Landesgerichtes zu verstehen. Damit ist, glaube ich, in legistischer Hinsicht alles geklärt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei den Freiheitlichen: Ja!)

20.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort gemeldet hat sich als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

20.53

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, Sie haben die Frage aufgeworfen, ob es einen besseren Vorschlag gäbe, als nur die männlichen Formen zu verwenden. – Ja, es gibt einen besseren Vorschlag: Verwenden Sie die weiblichen Formen und die männlichen Formen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Prammer: Oder vielleicht nur die weiblichen!)

20.54


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