Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 103

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hat keinen einzigen Zivildiener!)  – Das Niederösterreichische Hilfswerk hat keinen Zivildiener. Gut, ich akzeptiere das. Aber es gibt dennoch viele andere Institutionen, die auf Zivildiener angewiesen sind.

Deshalb ist es nach wie vor – wir würden Sie ja dabei unterstützen – eine berechtigte Forderung, dass die Zivildienstdauer verkürzt wird. Und deshalb ist es nach wie vor berechtigt, auch in der Frage der Essenskostenzuschüsse, die für viele Trägereinrichtungen, vor allem kleine Trägereinrichtungen bei weitem nicht gelöst ist, Initiativen und Anstrengungen zu unternehmen, damit auch diesbezüglich etwas zu Gunsten der Zivildiener getan werden kann.

Einen Eindruck können Sie nämlich nicht verhindern, Herr Bundesminister: dass bei dieser bevorstehenden neuen Regelung, bei der wir nicht die Gelegenheit hatten, diese als Regierungsvorlage von gestern auf heute zu studieren, vieles zu Lasten der Zivildiener geregelt wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Jarolim. )

15.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit erkläre ich diese Kurzdebatte für beendet. – Danke, Herr Bundesminister.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kehren zur ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 zurück.

Zu Wort gelangt der Herr Staatssekretär. – Bitte.

15.40

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde heute mehrfach zitiert, wie sozial ausgewogen das Sparpaket 1996/97 gewesen sei. Es wurde zitiert, wie kritisch der Herr Rechnungshofpräsident dem jetzigen gegenüberstehe. – Wollen Sie wissen, was der Rechnungshof damals zu diesem Sparpaket gesagt hat, wie "gut" das war? – Ich zitiere:

Der Anteil der einnahmenseitigen Maßnahmen war höher als vorgesehen. Die Ausarbeitung der beiden Strukturanpassungsgesetze erfolgte unter großem Zeitdruck und war zum Teil unzureichend dokumentiert. – Zitatende.

Es gab damals im Dienstrecht Begutachtungsfristen von nur drei Tagen. Rückwirkend wurden Einnahmen erhöht. Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, dass ein ausreichender Begutachtungszeitraum gegeben sein soll. Das muss ein Ziel sein, da sind sicher noch Verbesserungen durchzuführen.

Aber dann kommt die Hauptaussage: Trotz rückläufiger Abgangsentwicklung des Bundeshaushalts stieg die Finanzschuld des Bundes auch 1997 weiterhin an. Konkret vom Jahr 1996 von 1 416 Milliarden Schilling auf 1 497,3 Milliarden Schilling.

Allein in einem Jahr! Das ist heute unser Problem, das wir sanieren müssen. Trotz dieses damaligen 100-Milliarden-Schilling-Paketes ist es nicht gelungen, nachhaltig das Budget zu sanieren. Wir haben heute in der Gesamtverschuldung noch immer nicht die Quote, diese 60 Prozent, die für den Euro-Einstieg notwendig ist. Wir liegen noch immer bei 64 Prozent.

Weiters heißt es: Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden nicht zur Verwaltungsvereinfachung genützt. Mehrere Regelungen verursachten sogar beträchtliche Verwaltungserschwernisse, zum Beispiel Änderungen von Abgabengesetzen während des Jahres. – Das hat allein der damalige Finanzminister verursacht.

Aber jetzt kommt es: Auch sozial Schwächere waren von den Konsolidierungsmaßnahmen betroffen. (Aha-Rufe bei der ÖVP.) Zum Beispiel Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes als Basis für Arbeitslosengeld von sechs auf zwölf Monate, Begrenzung der Höhe der Not


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