Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 102

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

die auf diesen Liegenschaften stehen. Es geht insgesamt um einen Vermögenswert von 500 Milliarden Schilling! – Und dafür bekommt die Republik – und das angesichts der Budgetkonsolidierungsaufgaben – jetzt 30 Milliarden Schilling.

Das war ja auch der Ansatzpunkt, warum man jetzt relativ schnell, teilweise unüberlegt, mit letzten Abänderungsanträgen hier im Plenum noch etwas über die Bühne bringen will, etwas übers Knie bricht, was man schon längst hätte tun können und sollen, aber was man in anderer Form hätte tun müssen, nämlich in Form des Fruchtgenusses.

Es geht da wirklich um Vermögenswerte von außergewöhnlich großem Umfang, und es geht um Weichenstellungen, die Jahrhunderte betreffen. Es geht um Weichenstellungen, die vor allem den Bildungsbereich betreffen und die vor allem wieder zusätzliche Geldmittel notwendig machen werden und wahrscheinlich zusätzliche Engpässe heraufbeschwören werden.

Was passiert konkret? – Es gibt neben dem Budgeteinsparungsziel der Bundesregierung, dem auch dieses Gesetz dienen soll – daher diese 30 Milliarden Schilling –, auch noch das Ziel der Einsparung von Beamtinnen und Beamten. Diesem Ziel dient ja auch in erster Linie dieses Gesetz: Geld soll hereinkommen – und Beamte hinauskommen. Insgesamt 640 Beamte aus der Bundesverwaltung treten jetzt in den Dienst der Immobiliengesellschaft des Bundes, die wiederum eine Tochtergesellschaft einer GesmbH ist, nämlich der BIG.

Das ist ja auch ein Ziel, das zum Teil durchaus zu diskutieren wäre; aber das wird in dem Sinn fast vorrangig. In den Hintergrund treten die eigentlichen – von meiner Warte her auch notwendigen – Schritte, nämlich jene zu einer besseren Gebäudeverwaltung, einem besseren Management und einer besseren Effizienznutzung. Diese Schritte könnte man auch auf andere Art und Weise unternehmen. Ich habe mich da umgehört, habe mit Landesschulräten und mit Oberlandesgerichtspräsidenten telefoniert. Ich habe mich auch beim, glaube ich, Oberfinanzamt oder Oberlandesfinanzamt, was weiß ich (Bundesminister Dr. Bartenstein: Oberlandesfinanzdirektion!), bei der Oberlandesfinanzdirektion – danke, Herr Minister! – erkundigt.

All diese Behörden, die ja mit der Gebäudeverwaltung betraut sind, auch Erfahrung diesbezüglich haben, haben immer gesagt: Besser wären volle Verantwortung, ein ganzes Budget und auch volle Entscheidungsbefugnis. Dann könnten sie sich sehr wohl marktwirtschaftlich verhalten und entsprechend ihren Bedürfnissen auch die Räume anmieten. Sie sind aber gegen diese Steuerung praktisch von außen und von oben; das ist ihnen nicht als zielführend erschienen.

Vor allem möchte ich darauf hinweisen, dass gerade im Schulbereich eher Mangelwirtschaft herrscht – und das sogar noch verstärkt wird: Neubauten "hängen" wahrscheinlich völlig in der Luft oder sind nur zu erheblich höheren Kosten möglich, siehe Zinsbelastungen durch Kreditaufnahme, die erst dann getätigt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Aus diesen Gründen können wir diesem Gesetzentwurf sicher nicht zustimmen. Aber es gibt noch einen wesentlich bedeutenderen Grund, dagegen zu sein, und zwar verabsäumt es der Bund wiederum, in jenen Bereichen, in denen er eigentlich als Vorbild agieren sollte, mit Vorbildfunktion am Werk sein sollte, tätig zu werden, nämlich im Bereich Klimaschutz.

Herr Minister! Im Ausschuss haben wir schon darüber gesprochen. Mein Antrag hier im Plenum zeigt dieses Ziel und diesen Ansatzpunkt nochmals auf. Es geht auch darum, bei Bundesgebäuden im Hinblick auf die Erreichung der Kyoto-Ziele, im Hinblick auf Effizienznutzung auf dem Energiesektor Vorschreibungen zu machen, gesetzliche Verpflichtungen einzubauen, die von der Gebäudeverwaltung, die auch vom Eigentümer einzuhalten sind. Diese gesetzlichen Vorschreibungen werden dringend nötig sein. Das hat ja auch Ihr Beirat wiederholt attestiert. Das hat diese Arbeitsgruppe, die es gab, errechnet. Es geht ja da immerhin um ein Einsparungspotential in der Höhe von einer Viertelmillion Tonne an CO2. Das ist nicht wenig!

Das wird jedoch durch dieses Gesetz nicht möglich, denn Sie wollen ja diese 30 Milliarden Schilling. Sie wollen, dass diese Einnahmen des Bundes praktisch Maastricht-konform lukriert werden können. Deswegen dürfen Sie keine Vorgaben machen, deswegen verzichten Sie auf Klimaschutzmaßnahmen, damit Sie diese 30 Milliarden Schilling vielleicht doch – unter


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite