Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 152

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Sehr geehrter Kollege Nürnberger! Sie haben im Zusammenhang mit meinen seinerzeitigen Aussagen zur Pensionsanpassung und der nunmehr erfolgten Pensionsanpassung, so wie sie die Bundesregierung geplant hat, gemeint , das wäre der größte soziale Raub in der Geschichte der Zweiten Republik. – Ich darf Sie korrigieren, Herr Kollege Nürnberger, und sagen, dass es kein Raub ist, sondern dass mit 0,8 Prozent und 0,7 Prozent, das heißt also mit 1,5 Prozent, genau die Inflationsrate von Juni 1998 bis Juni 1999 in entsprechender Form abgegolten wird, so wie es auch das Nettopensionsanpassungssystem, das Sie während Ihrer Regierungszeit eingeführt haben, gesetzlich vorschreibt.

Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Ich darf Sie des Weiteren darauf hinweisen, dass in der Zeit, in der die Sozialdemokratie allein in der Verantwortung war, insbesondere im Jahre 1981 der Nettokaufkraftverlust der österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten mit minus 1,6 Prozent der höchste in der Zweiten Republik war – zumindest nach den mir vorliegenden Zahlen, die bis in das Jahr 1965 zurückreichen.

Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Ich möchte Sie dringend ersuchen, diese Ihre Aussagen zu korrigieren. Tatsächlich ist es so, dass während der sozialdemokratischen Alleinregierung die Pensionisten am schlechtesten abgeschnitten haben. Gerade diese Bundesregierung sieht für die unteren Einkommen für die Jahre 1998/99 eine genaue Inflationsanpassung nach dem Nettoanpassungssystem vor.

Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Sie haben weiters die Ambulanzgebühren angeführt. Ich darf Sie korrigieren: Bei den Ambulanzgebühren habe ich Ihnen schon klar nachweisen können, dass die vom Hauptverband geforderte und verlangte Anpassung in der Höhe von 0,2 Prozent für einen Einkommensbezieher mit 10 000 S eine Schlechterstellung in der Höhe von 40 S pro Jahr bedeutet.

Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Ich darf Sie weiters korrigieren, dass mehr als 50 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger, die die Ambulanzen aufsuchen werden, von den Ambulanzgebühren befreit sein werden. (Abg. Nürnberger: Das stimmt nicht, was Sie sagen!) Herr Kollege Nürnberger! Sie als Funktionär der Wiener Gebietskrankenkasse wissen auch ganz genau, dass die Ambulanzen des AKH allein einen Zuschussbedarf in der Höhe von 3,5 Milliarden Schilling haben. Die Ersatzraten der Wiener Gebietskrankenkasse machten im Jahre 1997 966 Millionen Schilling aus. Insgesamt wurde ein Zuschussbedarf von mehr als 2 Milliarden Schilling pro Jahr verursacht. Es ist daher nur recht und billig, wenn auf Grund der Ambulanzgebühren auch ein Umlenkungseffekt im niedergelassenen Bereich erreicht wird.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im niedergelassenen Bereich mit der Krankenscheingebühr die Versicherten nach wie vor einen Anspruch auf dreimonatige Leistungen ohne sämtliche Gebühren haben. Es ist der Wille der Bundesregierung, die Belastungen im Sozial- und Gesundheitssystem so zu verlagern, dass sich dort, wo bei gleicher Leistung und gleicher Qualität die Leistung erbracht werden kann, die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft hinwenden können, damit innerhalb der Sozialversicherungssysteme endlich jene Gelder frei werden, um notwendige Pflichtleistungen von der Sozialversicherung abdecken zu können. (Abg. Bures: Die Kranken zahlen! Vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer!)

Ich habe die Pflichtleistung, die aus meiner Sicht zu erbringen ist, nämlich die Psychosomatik erwähnt. Ich glaube, sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger, dass es unbestritten ist, dass diese Leistungen endlich auch auf Krankenschein eingeführt werden sollen, vor allem angesichts dessen, dass sich auf Grund der Gebühren in der Höhe von 1 500 S bis 1 800 S pro Betreuungsstunde nur die Finanzstärksten in diesem Land eine psychosomatische Therapie leisten können. Mit Sicherheit können dies nicht die Finanzschwachen und mit Sicherheit auch nicht die niedrigen Einkommensbezieher.

Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Ich darf Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass sich die Frauenbeschäftigungsquote von 1994 bis 1999, also in der Zeit, in der wir noch nicht in der Regierung waren, klar und deutlich negativ entwickelt hat. Ich darf Ihnen die Statistik Österreichs, also Ihre eigenen Berechnungen, vorhalten. Sie sehen diese erschreckenden


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