Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 94

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Seit 1990, lange bevor die BSE-Diskussion überhaupt manche erfasst hat, nämlich manche Köpfe und manche Länder, hat Österreich bereits das Verbot der Verfütterung von Eiweißfuttermitteln tierischer Herkunft an Wiederkäuer verfügt. Seit 1991 besteht BSE-Anzeigepflicht. Seit 1991 besteht ein permanentes und wirksames Überwachungsprogramm zum Ausschluss von BSE. Seit mehr als zehn Jahren wird in Österreich Tierkörperverwertung auf höchstem Standard, der in der Union erst vor etwa eineinhalb Jahren überhaupt eingeführt wurde, durchgeführt.

Ich möchte auch festhalten, dass Österreich immer ein Nettoexporteur von Rindfleisch gewesen ist und eigentlich in geringem Ausmaße Importbeziehungen gehabt hat. Und wir haben durch die österreichische Veterinärverwaltung – Kollege Haupt wird darauf noch eingehen – selbstverständlich alles getan, auch bei der Importkontrolle und bei den entsprechenden restriktiven Maßnahmen an vorderster Front dabei zu sein. Ich erinnere etwa an das Importverbot gegenüber Großbritannien, an das Importverbot gegenüber der Schweiz und an das bestehende Importverbot, das wir gegenüber Frankreich haben oder auch gegenüber Spanien gehabt haben.

Meine Damen und Herren! In Österreich werden seit zehn Jahren alle Rinder mit neurologischen Symptomen und mit Verhaltensanomalitäten mit histologischen Methoden und seit einiger Zeit auch mit immunhistochemischen Methoden untersucht.

Meine Damen und Herren! Das ermöglicht mir heute, zu sagen, dass wir in Österreich bis jetzt keinen Fall von BSE haben, und zwar nicht deswegen, weil wir nicht untersuchen, sondern ich meine, dass wir alles getan haben, was uns möglich ist, um diese tatsächlich dramatische Entwicklung nach Möglichkeit von unserem Lande fern zu halten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist auch in Zukunft unser Ziel, diese Bedrohung von Österreich fernzuhalten und zu verhindern, dass dieses Risiko auf Österreich überschwappt. Daher wird diese Bundesregierung am kommenden Montag beim Agrarministerrat, beim Sonderagrarministerrat der Europäischen Union dafür eintreten, dass es europaweit ein Verbot der Verfütterung von Tiermehl gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist aus meiner Sicht vor allem hinsichtlich der Kontrollqualität notwendig, auf Grund der gegebenen Situation dieses Verbot auszusprechen. Unabhängig davon, unabhängig von dieser Entscheidung wird Österreich auf österreichischer Rechtsgrundlage umgehend die Maßnahmen zur Umsetzung eines nationalen Verbotes vorbereiten.

Meine Damen und Herren! Zweitens: Der nationale Maßnahmenplan für die Umsetzung der Schnelltests liegt vor. Es ist unsere gemeinsame Zielsetzung, die Schnelltests, so rasch es uns möglich ist, zu verwirklichen. Ich sage aber auch, dazu brauchen wir den Aufbau von Kapazitäten. Es muss gesagt werden, dass wir auch alles tun werden, um die entsprechenden Arbeitsgrundlagen, die entsprechenden Kapazitäten dafür auch raschest zur Verfügung zu stellen.

Wir werden drittens ein wissenschaftliches Expertengremium einsetzen. Dieses besteht aus den Professoren Budka, Leibetseder und Lettner, die uns wissenschaftlich bei allen Maßnahmen begleiten werden.

Wir werden viertens auf europäischer Ebene selbstverständlich verlangen, dass auch die Qualität importierter Produkte entsprechend überprüft wird, weil es ein Widersinn wäre, in Europa etwas zu verbieten, was bei Importprodukten erlaubt ist.

Meine Damen und Herren! Das bedeutet aber auch, dass wir verlangen müssen, dass, wenn dieses Verbot kommt, andere Formen der Verwertung dieses Tiermehls, das heißt Vernichtung, Platz greifen. Es würde nämlich ansonsten das Risiko in sich bergen, dass wir letztendlich in Europa in der Union ein Verbot aussprechen, das Produkt exportiert wird und möglicherweise über Fleisch oder andere Produkte wieder reimportiert würde. Das bedeutet aber, dass wir diese Kapazitäten auch schaffen müssen, damit wir auch eine Dimension kennen. In Österreich


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