Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 6

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen zur 48. Sitzung des Nationalrates, die ich zur anberaumten Zeit eröffne.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gaál, Fischl, Leikam, Dr. Ofner und Dr. Povysil.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bringe eine Mitteilung des Herrn Bundeskanzlers über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung eines Mitgliedes der Bundesregierung zur Kenntnis: Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser wird durch Herrn Bundesminister Herbert Scheibner vertreten.

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass die Anfragebeantwortungen 1285/AB bis 1288/AB eingelangt sind.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Nürnberger und Genossen vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt haben, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 331/A (E) der Abgeordneten Nürnberger betreffend die Erhöhung des Pendlerpauschales, des Kilometergeldes und der Auszahlung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird die Verhandlung dieses Antrages um 15 Uhr beginnen.

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Ich darf nunmehr in die Tagesordnung eingehen.

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (310 und Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen (370 der Beilagen)

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Folgendes vereinbart beziehungsweise wird gemeinsam dem Plenum vorgeschlagen: eine Tagesblockredezeit von 8 "Wiener Stunden", aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 156 Minuten, FPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne 92 Minuten.

Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreiten sollte, beziehungsweise die Redezeit eines Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreiten sollte, was aber heute nicht in Betracht kommt, werden auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.


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