Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 186

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Ich stimme ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen restlichen Bestimmungen des Gesetzes in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich darf feststellen, dass dieser Teil einstimmig beschlossen wurde, also daher auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Vorlage in dritter Lesung nicht nur mit Zweidrittelmehrheit, sondern einstimmig angenommen wurde.

Wir gelangen zuletzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, der von den Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Krüger, Dr. Khol und Frau Mag. Stoisits eingebracht wurde und der das Ergebnis der Restitutionsverhandlungen betrifft.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung erteilen wollen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Ich stelle fest: Der Entschließungsantrag hat die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses gefunden. (E 53.)

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

9. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Dreiundzwanzigsten Bericht (III-39 der Beilagen) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1999) (359 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung durch Kollegen Dr. Spindelegger wurde verzichtet.

Ich gehe daher sogleich in die Rednerliste ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.59

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Diesem Bericht der Volksanwaltschaft kommt zweifellos Bedeutung zu, vor allem deshalb, weil sich die Regierung sonst über Expertenmeinungen oder Erfahrungsberichte eigentlich hinwegsetzt und ich die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Meinung der Volksanwaltschaft als Expertenmeinung werte.

Dieser Bericht enthält aber auch Anregungen und Reformempfehlungen, die als Appell an den Gesetzgeber zu verstehen sind, in den genannten Bereichen tätig zu werden.

Ich wähle bewusst aus diesem Bericht drei Beispiele aus dem Bereich der Frauen- und Familienpolitik, obwohl natürlich eine ganze Reihe von erwähnenswerten Anregungen und Stellungnahmen in diesem Bericht enthalten sind wie zum Beispiel zur Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Überweisungsbeträgen in die Pensionsversicherungskassen oder zu den schwindenden Möglichkeiten der Volksanwaltschaft bei ausgegliederten Betrieben et cetera.

Ich wähle – wie gesagt – bewusst drei Beispiele aus der Frauen- und Familienpolitik, und zwar deshalb, weil die Bundesregierung dafür besonders wenig Verständnis aufbringt und betreffend Frauen- und Familienpolitik vor allem nebulose Pläne hat.


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