Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 157

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öffentliche Hand mit sich gebracht haben. Wenn man nun diese 50 Millionen, diese 40 Prozent von 5 Milliarden, auf die 5 Milliarden Schilling hochrechnet, dann kommt man dazu, dass der Schaden ohne weiteres mit rund 120 Millionen Schilling festgesetzt und berechnet werden kann. Ich will dabei noch gar nicht auf die 300 Milliarden Schilling hochrechnen, die insgesamt jährlich von der öffentlichen Hand in Österreich vergeben werden.

Wenn man weiters berücksichtigt, dass von den vom Rechnungshof geprüften Vergaben nicht weniger als 80 Prozent im Straßenbau und 70 Prozent im Hochbau mit Mängeln behaftet waren, dann sollte dies zum Nachdenken Anlass geben.

Besonders häufig waren Mängel im Zusammenhang mit den Ausschreibungen, aber auch mit den Angebotsprüfungen und der Bieterauswahl anzutreffen. Zirka 50 Prozent aller Fälle, die der Rechnungshof geprüft hat, wiesen Mängel bei der Angebotsprüfung und bei der Bieterauswahl auf. Es handelt sich dabei ausschließlich um Fehler der ausschreibenden Stellen, vor allem im Zusammenhang mit der Planung und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse. Und diese Fehler sind der Ausgangspunkt für die spekulativen Preise, die von den anbietenden Unternehmungen dann entweder abgesprochen werden oder auf andere Weise dem Anbieter jedenfalls näher gebracht werden können.

Diese Fehler der ausschreibenden Stellen sind der Ansatzpunkt für die finanziellen Nachteile für die öffentliche Hand, und das ist letztlich niemand anderer als der Steuerzahler. Es ist daher nach Meinung des Rechnungshofes dringend geboten, Präventivmaßnahmen zu setzen, um solchen Mängeln vorzubeugen, Präventivmaßnahmen, die bei den vergebenden Stellen gesetzt werden müssen.

Wenn – und das hat der Rechnungshof wiederholt feststellen müssen – es zu einer Verletzung von Vergabevorschriften kommt, dann ist die große Gefahr damit verbunden, dass im Ergebnis das betreffende Projekt wesentlich teurer kommt als ursprünglich angenommen.

Es ist daher die strikte Einhaltung der Vergabevorschriften für den Rechnungshof unabdingbar, und in gleicher Weise auch die strikte Kontrolle der vergebenden Stellen, sei es im Wege einer Bauaufsicht, sei es im Wege der begleitenden Kontrolle. Ohne entsprechende Kontrolleinrichtungen werden die Einhaltung der Vergabevorschriften und die Einhaltung der ansonsten damit verbundenen Regelungen allein nicht greifen können. Die Einhaltung der Vergabevorschriften in Verbindung mit entsprechenden Kontrolleinrichtungen ist für den Rechnungshof unverzichtbar! Dadurch können einerseits überhöhte Preise verhindert werden, andererseits – was natürlich ganz besonders beim Bau immer wieder anzutreffen ist – kann auch die Korruption eingedämmt werden, und in gleicher Weise können auch mögliche Bieterabsprachen damit verhindert werden.

Letztlich dienen die Vergabevorschriften auch der Reduzierung der Gefahrenpotentiale in Richtung Korruption. Und was die Korruption im Besonderen anlangt, so darf ich daran erinnern – es wurde bereits von einigen meiner Vorredner darauf Bezug genommen –, dass der Rechnungshof vor zwei Jahren einen Bericht zur Bekämpfung der Korruption im Vergabewesen erstellt hat. Es ist dies ein Bericht gewesen, der gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Justizministerium erarbeitet wurde, und es ist dabei auch ganz klar die Haltung der Arbeitsgruppe zum Ausdruck gekommen, dass es wesentlich ist, dass zuerst einmal dafür gesorgt werden muss, dass bei den vergebenden Stellen alles rechtens abläuft, denn wenn dies gelingt, dann sind die Gefahrenpotentiale, die von Seiten der Auftragnehmer kommen, schon wesentlich geringer. Wenn es gelingt, die vergebenden Stellen dazu zu bringen, sich strikt an die Vergabevorschriften zu halten, dann wäre bereits viel gewonnen.

Der Rechnungshof hat in diesem Bericht aus dem Jahre 1999 seinen gesamten Erfahrungsschatz aus Jahrzehnten eingebracht. Und soweit das überblickbar ist, ist dieser Bericht auch auf durchaus fruchtbaren Boden gefallen. Man hat ihn allenthalben gelobt, und es wäre nun tatsächlich an der Zeit, dass man die Anregungen, die der Rechnungshof in diesem Bericht geäußert hat, auch umsetzt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)


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