Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 167

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Herr Kollege Jarolim, ich sage Ihnen hier von dieser Stelle aus: Wissen Sie, was die Akzeptanz, die Beachtung der Strafrechtsnormen in der Bevölkerung auf jeden Fall heben würde? – Das wäre einmal in erster Linie, wenn man sich als Mandatar selbst an die strafrechtlichen Normen hält. (Abg. Dr. Mertel: Genau!) In diesem Punkt sind wir uns, glaube ich, einig, das sollte so sein.

In dieser Hinsicht, also in Bezug auf das Strafrecht, bin ich aber heute erneut Zeuge eines wirklich unglaublichen Vorfalls geworden (Abg. Dr. Mertel: Jugendliche?), sodass ich sagen muss: Ich bin erschüttert. Es war nämlich so, dass Kollegin Petrovic (Abg. Dr. Mertel: Jugendstrafrecht! – Abg. Mag. Stoisits: Die ist aber keine Jugendliche!) vor zwei Tagesordnungspunkten aus einem Schriftsatz eines Anwaltes, der an eine belangte Behörde gegangen ist, zitiert hat, wie sie bereits am Freitag vorige Woche im Verfassungsausschuss aus einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zitiert hat, und zwar an die Privatrundfunkbehörde.

Da frage ich mich schon: Wie kommt sie zu diesem Schriftsatz? Wie kriegt sie den?

Ich habe dann überlegt und bin draufgekommen, dass es nur wenige gibt, die diesen Schriftsatz haben: der Anwalt, der Mandant, die belangte Behörde – in diesem Fall eine unabhängige Behörde mit richterlichem Einschlag – und der Verfassungsgerichtshof selbst. (Abg. Dr. Jarolim: ... zum Jugendgerichtsgesetz!)

Ich gehe einmal davon aus, dass diese Schriftsatzweiterleitung ein glatter Amtsmissbrauch ist. Der Verdacht des Amtsmissbrauches ist nun einmal vorhanden. Ich wage auch einen Verdacht auszusprechen (Abg. Dr. Mertel: Herr Präsident, Jugendgerichtsgesetz ist das Thema!), und zwar war es offensichtlich Dr. Sepp Brugger, der Vertreter des Grünen Klubs, der das weitergegeben hat (Abg. Öllinger: Vorsicht, Herr Graf!), damit unter dem Schutz der Immunität hier an diesem Rednerpult eine Handlung vollzogen werden kann, die letztlich glatt einen Amtsmissbrauch darstellt. Ich bin entsetzt, sage ich Ihnen an dieser Stelle, und 182 Abgeordnete und die Zuhörer sind Zeugen dieser in Wirklichkeit vollendeten Straftat geworden. (Abg. Öllinger: Was sagen Sie dann ... Haider ...?)

Und was ist Bürgerpflicht, wenn man Kenntnis von einer strafbaren Handlung hat? – Sie umgehend zu melden! Und ich nütze die Chance heute, den Herrn Justizminister diesbezüglich anzusprechen. Es wird dieser Sachverhalt in den nächsten Tagen noch schriftlich an Sie weitergeleitet werden (Abg. Ing. Westenthaler: Sehr interessant!), und dann werden wir uns ganz genau anschauen, wer permanent das Amtsgeheimnis bricht, wer solche Verletzungen begeht. (Abg. Öllinger: Ja!) Ich sage: Es muss Schluss sein mit diesen permanent durch dieses Rednerpult gedeckten Handlungen wider strafrechtliche Normen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Selbstverständlich! Unterwerfen!)

Am Schluss noch eine Eilt-Meldung, die ich dem Hohen Haus nicht vorenthalten möchte – auch im Zusammenhang mit dem Strafgesetz. Ich glaube, das ist sehr interessant:

Eilt-Meldung ZDF, Deutscher Teletext, 1. Februar 2001, 18 Uhr: Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt prüft im Zusammenhang mit dem Klein-Prozess – OPEC-Morde sei hinzugefügt – die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Joschka Fischer wegen uneidlicher Falschaussage. (Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.) Der Brandsatzwerfer, der im Prozess nicht bekannt war, ist ermittelt worden und hat eine andere Aussage getätigt als der Herr Vizekanzler und Außenminister. (Abg. Ing. Westenthaler: Van-der-Bellen-Freund!)

Es wird sehr interessant sein, wie die Grünen sich weiter verhalten, auch hier in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Haigermoser und Öllinger. )


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