Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 189

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Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): Ich wollte meine Ausführungen dazu aber jetzt nicht unterbrechen, damit ich mir vielleicht im Nachhinein ersparen kann, nochmals näher darauf einzugehen. Ich werde beim entsprechenden Tagesordnungspunkt nur mehr auf diese meine Vorrede hinweisen und habe dann die Kernpunkte bereits erläutert.

Ich ersuche den Herrn Präsidenten, mir nach meiner Rede mitzuteilen, ob diese Vorgangsweise möglich ist. Es ist dies ein Konsensantrag, und ich glaube daher, wir können durchaus so vorgehen.

Aber nach der Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz nun auch noch einige Bemerkungen zur Novelle des UOG, die Kollege Niederwieser bereits angesprochen hat: Ich meine, auch hier ist es letztlich gelungen, einen Konsens herbeizuführen. Ich bin als Ausschussobmann doch stolz darauf, dass bis jetzt fast alle Materien, bis auf zwei Gegenstände – nämlich der noch zu beschließende Abänderungsantrag des Hochschülerschaftsgesetzes, wo es um eine grundsätzliche Frage geht, und die Festlegung der Studiengebühren –, im Konsensweg, fast einhellig, durch diesen Ausschuss gegangen sind.

Dass man bei den Studiengebühren unterschiedlicher Auffassung sein kann, haben wir ja bei der Diskussion zu den Budgetbegleitgesetzen bereits festgestellt. Dieser Antrag ist quasi ein Nachläufer und bringt von der Substanz her nicht etwas wirklich Neues. Daher kann man nicht sagen, da ist schon wieder ein Antrag von der Regierungskoalition abgelehnt worden, sondern es ist ein und dieselbe Materie, die wir schon einmal beschlossen haben.

In Wirklichkeit gibt es bis dato einen Antrag – und selbstverständlich das Budget –, den Kollege Niederwieser nicht mittragen konnte. Das Budget hat er, glaube ich, auch nur deshalb abgelehnt, weil die Studiengebühren eingeführt wurden. Sonst, hat er ja auch gesagt, ist die Budgetierung in Ordnung.

Es ist diesbezüglich, glaube ich, das Klima im Ausschuss relativ positiv zu sehen, weil wir uns wirklich bemühen, zusammenzuarbeiten und auf konstruktive Lösungen hinzuarbeiten.

Einige Anmerkungen noch zur universitären Weiterbildung: Mit dieser kleinen Novelle, die letztlich einen Vorgriff auf die Zukunft darstellt, stellen wir Missstände, Stilblüten, die auf gewissen Universitäten entstanden sind, ab und regeln das, glaube ich, zum Wohle aller Beteiligten, insbesondere auch für die Universität. Daher ist es notwendig, dass man sich diesbezüglich einigt.

Kollege Niederwieser ist dann natürlich – und das ist selbstverständlich – auf die bevorstehende große Novellierung beziehungsweise auf das neue Vorhaben, nämlich die Ausgliederung der Universitäten zu sprechen gekommen. Das ist berechtigt, und es gibt im Vorfeld dieses Entstehungsprozesses natürlich sehr viel Kritik. Diese Kritik verlangen wir aber auch, weil wir in Wirklichkeit einen offenen Diskussionsprozess führen, in dem wir die maßgeblichen Beteiligten bereits im Vorfeld informieren und nicht mit einem schon vorgefertigten Entwurf in die Begutachtung gehen und erst dann die breite Diskussion beginnen.

Wir haben zugegebenermaßen nicht in allererster Linie die Sozialpartner als Mitdiskutanten im Auge gehabt. Ich glaube, das ist durchaus legitim, denn wir wollen uns von den direkt Betroffenen beraten lassen, und wir wollen uns auch von den Parlamentariern und von den Experten beraten lassen. Es wird Enqueten geben, es wird zwei Begutachtungsverfahren geben, so wie wir es angekündigt haben. Ich glaube, wir haben ausreichend Zeit, auch noch das eine oder andere an Bedenken oder Einwänden zu zerstreuen.

Es fällt mir auch auf, dass die Angelegenheit um Kollegen Sallmutter immer wieder für alle Bereiche herhalten muss. Ich glaube, das ist nicht richtig und nicht in Ordnung. Erstens ist im Staatsgrundgesetz die Freiheit der Forschung und der Wissenschaft gesichert – das ist eine andere Qualität.


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