Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 79

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Dass die Gesundheitspolitik nicht leicht ist, ist mir klar. Dass die Gesundheitspolitik mit starken Lobbies zu kämpfen hat und sich auch einer starken Gegnerschaft – vielfach in den Ländern – gegenüber sieht, ist mir ebenso klar. Trotzdem kann man unserer Gesundheitspolitik – oder präziser: der Gesundheitspolitik der Bundesregierung – durchaus sehr kritisch gegenüberstehen, wenn man sich die Fakten ansieht, die der Rechnungshof dankenswerterweise so klar zu Buche gebracht hat.

Wenn man die Leistungen evaluiert und die Erwartungen, die mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung verbunden waren, bedenkt, dann kann man nur zustimmen, wenn der Rechnungshof schreibt: "Es war ein erster Schritt." – Ich sage: Es war ein erster zögerlicher und etwas linkischer Schritt, dem noch viele weitere Maßnahmen folgen müssen, um wirklich etwas für die Patienten und das Gesundheitswesen zu tun.

Ich kann jetzt nicht alles taxativ aufzählen, das würde die Redezeit sprengen. Ich möchte hier nur einige wenige Punkte herausgreifen.

Es gibt massive Schwierigkeiten im Leistungsvergleich zwischen den einzelnen Krankenanstalten und massive Schwierigkeiten, die Leistungen der Bundesländer auf dem Gesundheitssektor im stationären Bereich zu vergleichen. Das war aber – ich erinnere Sie daran – die Absicht dieses LKF-Systems. Dass diese Leistungen nicht verglichen werden können, liegt am unterschiedlichen Dokumentationsverhalten sowie an den unterschiedlichen Dotierungen der Landesfonds, und daraus resultieren eben auch uneinheitliche Bepunktungen von Leistungen und uneinheitliche Abgeltungsmodalitäten.

Dass damit langfristige politische Planungen und Steuerungsmöglichkeiten erschwert werden, erscheint logisch, aber man müsste daraus endlich Konsequenzen ziehen!

Schüchtern angegangen und ohne Effekt war die gewünschte Reduktion der Mehrfach- und Doppeluntersuchungen, die auch ihren Beitrag zu einer nicht die Patienten, nicht die Versicherten belastenden besseren Budgetpolitik hätte leisten können.

Weiters fehlt – auch der Rechnungshof kritisiert das – eine bedarfsorientierte Leistungsplanung, denn ohne diese ist eine politisch anhaltende, nachhaltige Gesundheitsplanung schwer möglich, und auch die Qualitätssicherung wird dadurch erschwert. (Beifall bei den Grünen.)

Auch die Beschleunigung strukturverbessernder Maßnahmen ist nur äußerst zögerlich angelaufen, und der Bund steht relativ ohnmächtig da, wenn Strukturmittel aus den Strukturfonds weniger für diese strukturfördernden Maßnahmen der Länder verwendet, sondern zweckentfremdet zur Sanierung von Landesbudgets eingesetzt werden. Das kann nicht gut sein!

Das heißt, die Chancen für ein integratives Gesundheitssystem, die Chancen für bundeseinheitliche Qualitätsstandards und die Chance auf eine bessere Balance zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wurden nicht ausreichend genutzt, und das ist eine höfliche Formulierung; eine etwas stärkere wäre durchaus möglich.

Dass es auch Gegenwehr gibt, unterschätze ich nicht. Man sollte im Parlament aber vielleicht noch einmal darüber debattieren, dass Föderalismus zwar gut und schön und notwendig ist, aber partiell auch Nachteile hat. Aber selbst die Einsicht darüber scheint mir nicht der geringste Garant für positive Veränderungen zu sein und dafür, dass die Verantwortlichen zum Wohle des Patienten etwas stärker tätig werden.

Ich glaube auch, dass die Ziele im Gesundheitswesen exakter definiert werden müssen. Und wenn man sich schon die Latte nicht mutig hoch zu legen getraut, dann sollten doch zumindest Teilziele formuliert werden, aber verbunden mit einer klaren Prioritätensetzung und einer verbindlichen Zeitschiene. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre auch notwendig – darüber sind sich alle einig, aber auch dafür fehlt der Mut –, die Finanzierungstöpfe zu reduzieren, wenn nicht sogar einen einzigen Finanzierungstopf im Ge


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