Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 86

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Es ist unzweifelhaft so, dass die Einführung des LKF-Schemas ein Schritt in die richtige Richtung war, wenngleich der Rechnungshof mit seiner Kritik völlig Recht hat, wenn er sagt, dass alleine diese Einführung noch zu keinerlei Kostendämpfung geführt hat und auch die Zielsetzungen nur teilweise erfüllt wurden.

Tatsächlich darf ich aber historisch in Erinnerung rufen, dass die primäre Absicht seitens des damaligen Ministeriums jene war, eine entsprechende Datenbank zu entwickeln, um in Hinkunft auf eine leistungsbezogene Finanzierung zu kommen. Erst die Verknüpfung mit der Finanzierung selbst hat grundsätzlich die Möglichkeit zur Umsetzung gegeben. Daher ist auch das LKF-Schema nicht alleiniger Bestandteil dieses Reformpakets, sondern es waren auch einige andere Maßnahmen notwendig, wie die verbindliche Einführung des österreichischen Krankenanstaltenplanes und der Großgeräteplan.

Dass es länderweise nur zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung des LKF-Systems gekommen ist, liegt daran, dass neun verschiedene Länderfonds installiert wurden, die nicht alle den Anforderungen gerecht werden, nämlich jenen Anforderungen, wie sie auch im Rechnungshofbericht angesprochen sind: möglichst viel über einen zentralen Fonds zu verteilen und möglichst wenig über Steuerungsmaßnahmen. Das hat indirekt zur Folge, dass von jenen Mitteln, die nicht fixiert sind, bei der Behandlung von nicht in Österreich versicherten Patienten des EU-Auslandes nur Teilbeträge zurückfließen und daher den einzelnen Ländern viel Geld, nämlich in zweistelliger Millionenhöhe, entgeht.

Wir haben in der neuen Artikel 15a-Vereinbarung die Strukturfondsaufgaben entsprechend neu definiert, wie ich in der Folge kurz darstellen werde, und wir werden auch das LKF-System weiterentwickeln und optimieren; hier insbesondere die Empfehlung zur generellen Fall-Pauschalierung, wie sie seitens des Rechnungshofes gekommen ist. Dieser haben wir insofern Rechnung getragen, als wir eine solche nunmehr in Form von Pilotprojekten als tagesklinische Leistungen anbieten und hoffen, damit den gewünschten und auch vom Rechnungshof erwarteten Effekt zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Es wurde heute bereits angesprochen, dass sich im Bereiche des Krankenhauswesens, aber ebenso im Bereiche der Krankenkassen viele Gelder befinden, die nicht deutlich definiert sind, weil keine entsprechende Kostentransparenz besteht. So wissen wir, dass etwa 20 Prozent der Ressourcen in den Spitälern im Schnittstellenbereich – das heißt an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten und zum extramuralen Bereich – liegen bleiben und besser verwendet werden können. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zum Beispiel in Wien der Deckungsgrad im Ambulanzbereich nur noch 17 Prozent beträgt. Der Rest erfolgt über Steuerungsgelder, obwohl die Krankenkassenfinanzierung in Wien gegenüber den anderen Bundesländern überdurchschnittlich hoch bei 25 Prozent liegt.

Dies zeigt auch die angesprochene Studie über zwölf europäische Metropolen, an der sich Wien freiwillig beteiligt hat, in der zwar die Gesundheitsmaßnahmen als durchaus adäquat und der Gesundheitszustand der Wiener Bevölkerung als gut bezeichnet wird, aber der finanzielle Aufwand, der dafür betrieben wird, steht in keinem Verhältnis dazu, wie er in anderen Metropolen zum selben Ergebnis geführt hat. Das heißt, es herrscht zwar ein guter Zustand im Allgemeinen, aber die Ergebnisqualität ist schlecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Herausforderung angenommen und haben auch auf die Empfehlungen des Rechnungshofes bei der neuen Artikel 15a-Vereinbarung in recht mühsamen Verhandlungen mit den Bundesländern Bedacht genommen – mühsam deshalb, weil die Verhandlungen hauptsächlich dazu verwendet wurden, um in den einzelnen Ländern Polemik zu betreiben und mit Spitalsschließungen zu drohen, die ja tatsächlich nicht stattgefunden haben. Diese Spitalsschließungen hätten nämlich stattgefunden, wenn es keine Vereinbarung gegeben hätte beziehungsweise der alte Plan weitergeführt worden wäre.

Ich darf daran erinnern: Unter der vorigen Regierung ist beschlossen worden, in Österreich 19 Krankenanstalten und 50 Abteilungen zu schließen. Wir haben keine einzige Krankenanstalt geschlossen, und wir haben auch keine einzige Abteilung geschlossen. Zweifellos ist es aber so,


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