Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 110

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen weiters mitteilen, dass von meinem Amt zwei Untersuchungsstraßen angeboten wurden: Die eine steht derzeit in der veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalt des Landes Kärnten, in Klagenfurt, und die andere, die in Salzburg hätte aufgestellt werden sollen, wurde vom Land Salzburg mit dem Hinweis, dass die Untersuchungskapazität der Untersuchungsanstalt in Innsbruck für BSE-Untersuchungen des Schlachthofes Salzburg-Thalheim in ordnungsgemäßer Funktion übernommen werden kann, zurückgestellt und nicht in Anspruch genommen.

Dies ist der jüngste Stand betreffend die Kapazitäten im BSE-Fall, die von einem Amt zur Verfügung gestellt wurden – auch im Hinblick auf die Kritik, die anfänglich auf Grund der Unterversorgung in Salzburg gekommen ist.

Sehr geehrte Frau Kollegin Glawischnig! Ich habe ein Lebensmittelrecht und ein Arzneimittelrecht geerbt, die in wichtigen Punkten bedeutende Lücken aufweisen.

§ 15 des Lebensmitteluntersuchungsgesetzes und das Arzneimittelgesetz und die dazugehörenden EU-Verordnungen stehen in einem Spannungsfeld, sodass in Österreich auch aus meiner Sicht verbrecherisch handelnde Personen immer in das Verwaltungsrecht zurückfallen und nicht in das Strafrecht. Ich habe daher nunmehr etwas, was die Beamten meines Hauses seit langer Zeit, seit EWG-Zeiten, seit der Zeit, als Österreich im EWR war, von meinen Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern umzusetzen verlangt haben, nämlich ein Tierarzneimitteltransportgesetz, umsetzen lassen. Diese Gesetzesvorlage wird nächste Woche in den Ministerrat kommen und hoffentlich nach der Begutachtungsfrist und entsprechender Verabschiedung hier im Hohen Haus Gesetz werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, wird beinhalten, dass das, was nunmehr in Österreich dazu führt, dass Personen, die illegale Arzneimittel haben und vorrätig halten, im Regelfall straflos bleiben, sofern nicht Rückstände in den Tierbeständen oder in den Lebensmitteln in ihrem Bereich zu finden sind, geändert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen mitteilen, dass es im November vorigen Jahres in Niederösterreich einen Fall gegeben hat, dass ein Bauer in seinem bäuerlichen Betrieb 70 Kilo Chloramphenicol in im Besitz gehabt hat, auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage, die erst vor kurzer Zeit im österreichischen Parlament, und zwar auch unter Ihrer Anwesenheit, novelliert worden ist, aber nicht dem Strafrecht anheim gefallen ist, sondern für den Besitz dieser 70 Kilo Chloramphenicol in Reinsubstanz 1 500 S – 1 500 S! – Strafe zu bezahlen hatte und die 70 Kilo Chloramphenicol vom Unabhängigen Verwaltungssenat zurückerstattet bekommen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist die Rechtslage, die ich bei meinem Amtsantritt übernommen habe. Ich sage Ihnen das in aller Klarheit: Sie haben hier, im österreichischen Parlament, als Gesetzgeber gemeinsam mit mir, der die Verwaltung zu kontrollieren hat, dringenden Handlungsbedarf. Ich bin gerne bereit – und ich werde das auch machen –, im Lebensmittelbereich jene Lücken zu schließen, die bis dato Straftäter aus allen Berufsgruppen straffrei oder im Verwaltungsstrafrecht belassen, egal, ob es sich um Angehörige meiner eigenen Berufsgruppe, also um Tierärzte, oder um Ärzte, Apotheker, Lebensmittelhändler, Fleischhändler, Bauern, Futtermittelhändler oder andere handelt, denn ich halte diese Zustände, die in Österreich in diesem Bereich noch immer vorzufinden sind, für unerträglich.

Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit den bäuerlichen Betrieben, mit allen anderen, die in diesem Bereich tätig sind, jene, die straffällig geworden sind, die verschwindende Minderheit sind. Sie können hier auch durchaus einen internationalen Vergleich ziehen und auch die vorliegenden Zahlen des Justizministeriums über die derzeitigen, in den Zeitungen erläuterten Unzulänglichkeiten und Verbrechen im Bereich der Lebensmittelsicherheit nachvollziehen.

Mehr als 99 Prozent der österreichischen bäuerlichen Betriebe arbeiten ordnungsgemäß. Mehr als 97 Prozent der Tierärzte in Österreich arbeiten ordnungsgemäß. Mehr als 98 Prozent der


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