Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 64

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ment, denn laut APA ist sie ja "nahezu unersetzbar". "Nahezu unersetzbar", das sagte ihr Klubobmann Westenthaler, und weiters meinte er: Der Abgang von Dr. Partik-Pablé in den Gemeinderat würde im Parlament eine große "Lücke" hinterlassen. (Abg. Öllinger  – auf leere Bankreihen bei den Freiheitlichen deutend –: Ja, eine Riesenlücke!)

Wir haben sie leider noch, diese Lücke, aber ich glaube, Frau Kollegin Partik-Pablé wird auf Grund der "weisen" Supplierpolitik der FPÖ sicherlich bald wieder diese Lücke füllen.

Nun zurück zu einem anderen Bereich: In Österreich gibt es insgesamt 120 000 Lehrerinnen und Lehrer, und in Österreich gibt es auch mindestens 120 000 Mieterinnen und Mieter, die vom Budgetbegleitgesetz 2001 betroffen sind, das ja jetzt repariert werden muss. Herr Staatssekretär Finz, Sie sind ja sicherlich auch daran interessiert – wir haben ja schon einmal darüber gesprochen –, dass der Staat Einnahmen lukriert, und zu diesem Zweck haben Sie im Budgetbegleitgesetz 2001 die Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei den Bundeswohnungen angestrebt. Nur ist Ihnen von den Koalitionsparteien da ein kleiner Fehler passiert, und dieser muss jetzt, natürlich ruck, zuck, repariert werden, nämlich im Artikel 12. Und das geschieht auf verfassungsmäßig bedenkliche Art und Weise. Sie haben nämlich nicht bedacht, dass es bei den Gemeinnützigen der Eisenbahner einen Miteigentümer gibt, nämlich die Städte Bruck an der Mur und Mürzzuschlag. Und diese Anteile von jeweils 1 000 S konnten die Eisenbahner-Gemeinnützigen jetzt veräußern, sodass diese nicht mehr zu 100 Prozent in Bundeseigentum standen. Damit wären Ihnen immerhin an die 21 000 Wohnungen sozusagen durch die Lappen gegangen, die gemeinnützig hätten bleiben können, weil es bei diesen eben keinen Zwang hätte geben können – im Sinne von 100 Prozent Bundeseigentum –, dass diese ihre Gemeinnützigkeit verlieren.

Jetzt gibt es eben diesen Artikel 12, der verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist, mit dem Sie rückwirkend einen Stichtag einführen, ab dem es nicht mehr möglich ist, wenn man zu 100 Prozent in Bundeseigentum stand, dieses Bundeseigentum sozusagen abzustreifen. Dieser Stichtag lautet: 23. November 2000. Und nun wollen Sie mit einem Budgetbegleitgesetz, das erst nach dem 31. Mai 2001 in Kraft treten wird – der Stichtag sozusagen für dieses Open-in oder Open-out –, diesen Fehler reparieren. Das wird Ihnen auf Grund Ihrer parlamentarischen Mehrheit wahrscheinlich gelingen, aber trotzdem bleibt verfassungsmäßig einiges ungeklärt beziehungsweise ist einiges ziemlich bedenklich.

Und noch etwas ist wichtig im Zusammenhang mit 120 000 Mieterinnen und Mietern, die in bundeseigenen Wohnungen leben – schade, dass der Herr Finanzminister nicht hier ist –: Hier und heute tagt nämlich eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, wie diese Wohnungen veräußert werden sollen. Und in dieser Arbeitsgruppe gibt es einen sehr kompetenten Herrn, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der BUWOG ist, nämlich Ernst Karl Plech. Uns bekannt ist er ja bereits als jahrelanger treuer Financier des ehemaligen FPÖ-Parteiobmannes und jetzigen "einfachen Parteimitgliedes".

Da liegt doch ganz eindeutig Unvereinbarkeit vor! In diesem Zusammenhang wollte ich heute den Herrn Finanzminister fragen – und das frage ich jetzt Sie, Herr Staatssekretär Dr. Finz –: Sehen Sie nicht eine Unvereinbarkeit darin, dass ein Vorstand der BUWOG gleichzeitig in einer Arbeitsgruppe tätig ist, in der es darum geht, BUWOG-Wohnungen sehr, sehr kostengünstig zu verkaufen? (Ruf bei der SPÖ: Das ist mehr als bedenklich!) Und jetzt kommt nämlich das von mir geradezu Prophezeite: Der Verkauf an die MieterInnen, das Angebot des Herrn Finanzministers, das auch als großes Versprechen von Herrn Kollegen Tancsits immer wieder hier thematisiert wird, das Angebot an die MieterInnen, Wohnungseigentum zu erwerben, soll, so das Vorhaben dieser Arbeitsgruppe, rückgängig gemacht werden, weil – unsere Prophezeiung tritt damit ein – nur 20 Prozent der MieterInnen Interesse an einem Kauf haben. Und ein Haus, in dem 20 Prozent in Streubesitz sind, also das Wohnungseigentum bei MieterInnen liegt, ist eben für Investoren großen Umfangs uninteressant.

Ich kann Ihnen das auch beweisen: In Oberösterreich hat Herr Direktor Scharinger von der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich bereits sein Interesse an WAG-Wohnungen bekundet – allerdings nur dann, wenn er sie sozusagen alle in Bausch und Bogen erhält. Das schließt


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