Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 141

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19.07

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Petitionen sind ein wichtiges und wirksames Mittel der direkten Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Mit diesem Instrument ist gewährleistet, dass auch Probleme mit punktuellen, regionalen Auswirkungen, die aber überregionale Bedeutung haben, ungefiltert in diesem Haus debattiert werden können.

Im letzten Petitionsausschuss ist unter anderem von Frau Abgeordneter Haller eine Petition zur Bekämpfung des von der Inntal Autobahn verursachten Verkehrslärms eingebracht worden. Wir stimmen Ihnen zu, Frau Abgeordnete Haller: Lärm ist ein Umweltthema, aber nicht nur in Tirol, sondern in ganz Österreich. Ich empfehle Ihnen, Frau Haller, als Erstes Ihre Parteifreundin, Frau Verkehrsminister Forstinger an der Nase zu nehmen. (Abg. Achatz: "An der Nase"?) Der Grund, warum ich Ihnen das wärmstens ans Herz legen kann, ist, dass wir in Niederösterreich, und hier speziell in St. Pölten erkannt haben (Zwischenruf des Abg. Wattaul ), dass die Frau Minister in Sachen Lärmschutz zu vollmundigen Versprechungen neigt, aber diese nicht einzuhalten pflegt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den sicher am stärksten vom Verkehrslärm betroffenen Menschen im Land Niederösterreich – Herr Abgeordneter Wattaul, wenn du als Niederösterreicher das nicht erkennst, dann tut es mir Leid – zählen nämlich auch die Anrainer der West Autobahn, denn die West Autobahn hat unbestritten eine sehr hohe Verkehrsfrequenz. Speziell die Bewohner der Siedlungen im Süden von St. Pölten stöhnen wirklich seit langem unter diesen Lärmbelästigungen. Deshalb haben wir auch eine Petition zum Thema Lärmschutz an der A 1 im Stadtgebiet von St. Pölten eingebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Bei den zähen Verhandlungen um einen entsprechenden Lärmschutz bei der Güterzugumfahrung durch den Süden von St. Pölten ist es gelungen, eine gemeinsame Planung für den Eisenbahnlärm und den Autobahnlärm der A 1 herbeizuführen, um die Bewohner der südlichen Stadtteile von St. Pölten – namentlich nenne ich hier Harland, Spratzern und Stattersdorf – vor den wirklich unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen.

Weil aber der Bau und die Fertigstellung der Güterzugumfahrung St. Pöltens und der Ausbau der West Autobahn nicht zuletzt wegen des Verhaltens von Ex-Minister Schmid und seiner Nachfolgerin Forstinger – in der Frage der Güterzugumfahrung im Speziellen – vermutlich noch lange Jahre dauern wird, fordere ich gemeinsam mit den Vertretern der Landeshauptstadt St. Pölten – und hiezu gibt es eine einstimmig gefasste Resolution des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten – eine Einführung des Tempolimits von 100 Kilometern pro Stunde für PKW und von 70 Kilometern pro Stunde für LKW im betreffenden Streckenabschnitt. Anrainer haben nämlich festgestellt, dass im Falle von Staus oder verringerter Fahrtgeschwindigkeit durch Baustellen im betroffenen Streckenabschnitt die Lärmbelästigung auf ein einigermaßen erträgliches Ausmaß zurückgeht. Dies wäre, sehr geehrte Damen und Herren, eine billige, aber sofort wirksame Maßnahme, bis dauerhafte Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die ich ebenfalls in dieser Sache an die Frau Minister gerichtet habe, lehnt sie selbst diese kosteneffiziente Maßnahme ab. Die dauerhaften Lärmschutzmaßnahmen macht Frau Minister Forstinger davon abhängig, ob und wann die Güterzugumfahrung St. Pöltens fertig gebaut wird, deren Bau sie selbst gestoppt hat.

Ebenso hängt die Umsetzung der dringend notwendigen Lärmschutzmaßnahmen für den St. Pöltner Hauptbahnhof derzeit in der Luft, weil die Frau Minister auch hier die bestehende Finanzierung bereits wieder gestrichen hat.

Die Anrainer nordwestlich des Hauptbahnhofes St. Pölten sind durch den Bahnbetrieb der ÖBB auf der Westbahnstrecke, der ebenfalls am stärkten belasteten Bahnstrecke Österreichs, Tag und Nacht durch starke Lärmbelästigung beeinträchtigt. Insbesondere in den Nachtstunden, sehr geehrte Damen und Herren, überschreiten die Lärmemissionen das zulässige Ausmaß bei weitem, wie durch Messungen belegt wurde.


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