Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 202

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich stelle richtig: In Österreich gibt es nicht in allen Bundesländern Kfz-Schlichtungsstellen der Wirtschaftskammer.

Ich stelle weiters richtig: Es gibt keine einzige Kfz-Schlichtungsstelle in Österreich, die der Empfehlung der Europäischen Union entspricht. (Beifall bei der SPÖ.)

21.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Papházy. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

21.07

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Maier, Sie haben offenbar andere Worte des Herrn Bundesministers gehört als ich! Vielleicht waren Sie zur selben Zeit auch anderswo als ich! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Sie hören besser, und jeder hört nur das, was er will!)

Im Jahr 2000 hat das Justizressort wesentliche legistische Maßnahmen abgeschlossen; ich denke jetzt an die Wohnrechtsnovelle, an die Kridareform oder das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz, um nur einige zu nennen. Heute werden wir wiederum über weitere wichtige Neuerungen im Justizbereich abstimmen, nämlich über die Gewährleistungsreform, das Aktienoptionengesetz und das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahrung der Rechte der Verbraucher ist vorrangiges und erklärtes Ziel dieser Bundesregierung. Die Verbraucher sind in der modernen Wirtschaftswelt mit einer Vielzahl von Risken und Gefahren konfrontiert, und die Verbraucher dürfen nicht Opfer, sondern müssen Nutznießer dieser wirtschaftlichen Entwicklung werden! Deshalb ist es gut, dass seit genau einem Jahr – nämlich seit 1.4.2000 – der Konsumentenschutz beim Bundesministerium für Justiz ressortiert, und es ist an uns allen, unserem Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer und seinem Team dafür zu danken, dass gerade auf den Bereich des Konsumentenschutzes besonderes Augenmerk gelegt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Verbraucherprobleme bedeuten, dass sich der Konsument einem potenteren Partner gegenübersieht. In der Regel gibt es keine Solidarisierung unter den Konsumenten, und deshalb ist es wichtig, dass der Gesetzgeber tätig wird. Das neue Gewährleistungsgesetz ist ein Konsumentenschutzgesetz, mit welchem die EU-Verbraucherschutzrichtlinie umgesetzt wird, und der vorliegende Gesetzesvorschlag wird von unserem Herrn Bundesminister für Justiz zu Recht als Meilenstein in der Konsumentenpolitik bezeichnet! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie wichtig die Neuregelung ist, zeigt auch der Bericht des Vereines für Konsumenteninformation zur Lage der Verbraucher, der im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz erstellt wurde und klar darlegt, dass ein Drittel der Beschwerden mangelhafte Güter oder mangelhafte Werkleistungen betreffen.

Neu ist – wir haben es bereits gehört, dass das Gewährleistungsrecht nicht nur für Kaufverträge, sondern auch für Werkverträge gilt. Neu ist, dass die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen und Werkleistungen von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht wird. Hinsichtlich eines Mangels, der in den ersten sechs Monaten ab Lieferung oder Leistungserbringung auftritt, wird vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dies ist eine eindeutige Besserstellung des Konsumenten, denn bisher lag die Beweislast beim Konsumenten. In vielen Fällen war für Verbraucher die Rechtsverfolgung praktisch unmöglich. Ich denke nur an technische Produkte des täglichen Lebens, etwa an Autos oder Elektrogeräte, für welche man ohne Gutachten den Nachweis eines Mangels wohl kaum erbringen kann.

Nun ein großer Schritt vom Gewährleistungsrecht zum Aktienoptionengesetz: Aktienoptionen werden verstärkt genützt, um gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Aktienoptionen haben einen positiven Einfluss auf die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und dadurch natür


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite