Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 206

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass es für Österreich als Wirtschaftsstandort von nicht unerheblicher Bedeutung ist, dass es einen modernen Kontakt zwischen der Wirtschaft und den staatlichen Behörden gibt. Das Image unseres Wirtschaftsstandortes wird auch für Investoren besser, wenn möglichst rasch der elektronische Rechtsverkehr die Normalität in diesem Bereich darstellt. Dazu dient die heute zu beschließende Vorlage. Wir Sozialdemokraten werden dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

21.25

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das neue Aktienoptionengesetz. Ich möchte an dieser Stelle als Allererstes der Beamtin, die das im Ministerium bearbeitet hat, gratulieren und mich bei ihr herzlich bedanken. Sie hat das nämlich ganz hervorragend gemacht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wie Sie vielleicht wissen, wurden im letzten Jahr in Österreich im Bereich der New Economy ungefähr 3 700 Unternehmen gegründet, viele von ihnen – auch sehr kleine Unternehmen zum Teil – als Aktiengesellschaften. Der Dienstleistungssektor boomt in Österreich überhaupt, die New Economy ist aber sicherlich die Lokomotive des österreichischen Wirtschaftswachstums.

Gleichzeitig erleben wir auf dem Arbeitsmarkt eine Trendwende. Mit kaum mehr als 3 Prozent an Arbeitslosen haben wir in Österreich de facto Vollbeschäftigung erreicht und liegen europaweit im Spitzenfeld. Das ist nicht nur schön, sondern bringt eben auch einige Probleme mit sich. Durchschnittlich drei Monate lang sucht heute ein Unternehmer einen Mitarbeiter. Die Zahl der offenen Stellen steigt, und Mangelware sind vor allem Facharbeiter, aber auch IT-Experten, nicht nur die topausgebildeten, sondern exzellente Fachkräfte und auch exzellente Lehrlinge in diesem Bereich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Eder und Schwemlein.  – Abg. Dr. Ofner: Was habt ihr gemacht 30 Jahre lang? Hättet ihr es ausgebügelt!)

Für das Jahr 2003 prognostizieren Studien zwischen 13 000 und 85 000 fehlende Mitarbeiter im Bereich Information und Kommunikation. Dadurch können Aufträge von unseren Unternehmen nicht mehr angenommen werden. Es sinkt die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Die Unternehmen brauchen also neben einem attraktiven Gehalt zusätzliche Anreize, um die offenen Stellen zu besetzen und sie attraktiv zu machen. Unsere gut ausgebildeten jungen Leute – wir haben gerade in diesem Bereich jetzt sehr viele neue Ausbildungszweige geschaffen – müssen nach Abschluss der Ausbildung auch in Österreich tätig sein, hier bleiben und ihre Arbeitsleistung in Österreich zur Verfügung stellen.

Aus ganz Europa werden die gut ausgebildeten Österreicher nicht zu Unrecht abgeworben. Den Arbeitnehmern wird im benachbarten Ausland längst schon eine Mitarbeiterbeteiligung, die Beteiligung am Erfolg des eigenen Unternehmens geboten. Diese Stock Options sind für die Mitarbeiter interessant, sie motivieren sie, und vor allem binden sie sie auch längerfristig an das Unternehmen. (Beifall bei der ÖVP.) Aus diesem Grund haben wir bereits im letzten Jahr mit dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz die Stock-Options-Modelle steuerlich begünstigt. Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen waren aber immer noch nicht optimal ausgestaltet. (Abg. Böhacker: So ist es!)

Mit dem jetzt vorliegenden Aktienoptionengesetz werden die gesellschaftsrechtlichen Hindernisse für die Einräumung und Bedienung von Aktienoptionen beseitigt. Dadurch können die Kapitalbeschaffungsmaßnahmen, die liquiditätsschonend und für unsere Unternehmen besonders wichtig sind, flexibel und rasch umgesetzt werden. Die Hauptversammlung kann den Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrates zu einer bedingten Kapitalerhöhung zu diesem Zweck ermächtigen.

Alle Arbeitnehmer kommen in den Genuss dieser Mitarbeiterbeteiligungen, nicht nur Vorstand und Aufsichtsrat. Da vorhin als besonderer Kritikpunkt genannt wurde, dass es negativ sei, dass Aufsichtsräte an Unternehmen beteiligt werden, muss ich dem Folgendes entgegenhalten. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, aber es war auch bisher möglich, die Aufsichtsräte am Gewinn


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