Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 210

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Ich halte für die Sozialdemokratie fest, dass diese Ziele leider nur zum Teil erreicht worden sind. Es ist durchaus zu begrüßen, dass die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen automationsunterstützt erfolgt. Es war uns als Sozialdemokraten immer ein Anliegen, eine effiziente Verwaltung – allerdings mit größtmöglicher Datensicherheit für das Individuum – zustande zu bringen. Diesbezüglich haben wir bei dieser Novelle aber unsere Bedenken.

Herr Minister! Sie haben es – entgegen Ihrem ursprünglichen Versprechen – wieder nicht lassen können, bei der Datenverarbeitung im Zuge der Passausstellung auf die ZMR-Zahl zurückzugreifen. Das ist für das Passwesen eigentlich nicht erforderlich. Es hat nur für die Bürger unliebsame Effekte, nämlich dass die Zusammenführung von Datensätzen, die nicht zusammengeführt werden dürften, in Wirklichkeit wiederum ein Stück erleichtert wird. Es ist natürlich eine größere Verlockung für den kriminellen Missbrauch gegeben.

Meine Damen und Herren! Dass es in unserer Republik so etwas gibt, hat ja die heutige Debatte zur Dringlichen Anfrage bewiesen. Das kann man spätestens seit der Spitzelaffäre nicht mehr leugnen.

Ich habe in der Debatte zum Meldegesetz schon sehr deutlich darauf hingewiesen, dass diese Personenkennzahl im Bereich des Zentralen Melderegisters enorme Gefahren mit sich bringt. (Im Sitzungssaal ist Handy-Läuten zu hören.)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen und feststellen, dass diese ZMR-Zahl in einer Gleichsetzungstabelle der Sozialversicherungsnummer ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter, eine Sekunde bitte! – Ich bin verpflichtet, darum zu bitten, dass man im Sitzungssaal keine Handys verwendet. Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer, bitte. – Danke schön.

Herr Abgeordneter, bitte setzen Sie Ihre Rede fort!

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (fortsetzend): Danke. – Ich darf noch einmal sagen, dass diese ZMR-Zahl in einer Gleichsetzungstabelle der Sozialversicherungsnummer desselben Menschen zugeordnet wird. Der Bundesminister für Inneres hat daher die Möglichkeit, dass er über diese Personenkennzahl sowohl auf die Melderegisterdaten und zugleich auch auf die Sozialversicherungsdaten eines Menschen zugreifen kann. Das birgt ganz einfach enorme Gefahren in sich. Dieses Passgesetz ist daher wiederum ein Schritt in Richtung "gläserner Mensch".

Herr Bundesminister! Hier geht es um einen kleinen Schritt zu einer Verwaltungsvereinfachung, aber Sie öffnen die Tür sperrangelweit für den Datenmissbrauch. Das verstehe ich nicht, die Verhältnismäßigkeit ist ganz einfach nicht gegeben!

Hohes Haus! Es ist so, dass gerade die Passausstellung zu jenen Gegebenheiten gehört, die eine enorme Belastung für die Bevölkerung darstellen. Die Gebühr für einen Reisepass haben Sie von 490 S auf 950 S hinaufgesetzt. Sie haben auch die Gebühr für Personalausweise verdoppelt.

Das ist allerdings insofern bedauerlich, als die Bürgerinnen und Bürger für diese Gebührenerhöhung keine entsprechende Gegenleistung erhalten. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall: Der Bürger muss feststellen, dass der teurere Reisepass, der teurere Personalausweis nicht einmal fälschungssicher gestaltet sind. Hier haben Sie ein gewisses Versäumnis einzugestehen, Herr Bundesminister! Man kann das Lichtbild relativ leicht austauschen, weil sich die Folie über dem Bild ablösen lässt. Dies bietet große Missbrauchsmöglichkeiten, gerade auch im Bereich der internationalen Schlepperei.

Dies widerspricht übrigens auch den jahrelangen Bemühungen seitens der EU, die Fälschungssicherheit von Reisedokumenten in höchstmöglichem Ausmaß zu gewährleisten. (Abg. Murauer: Damit hat Schlögl auch nicht ...!)


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