Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 32

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festlegen, bei denen den Studierenden die Studiengebühr zurückerstattet werden kann. Es ist mittlerweile so, dass diese Verordnung jetzt herauskommen sollte, aber dieses Tauziehen findet immer noch statt. Die Außenministerin will sich nämlich – so hat sie es uns in der Budgetanfrage gesagt – dafür einsetzen und setzt sich dafür ein, dass die Studierenden aus allen Entwicklungsländern von Studiengebühren befreit bleiben. Sie hat auch gesagt, die endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Was ich höre, ist, dass es nun darum geht, dass Sie so wenige Länder wie möglich drin haben wollen, am liebsten nur die acht oder neun Schwerpunktländer, aber keineswegs die etwa zehn weiteren Kooperationsländer, mit denen Österreich enge Beziehungen unterhält. Es gibt noch einen Streit bezüglich dessen, ob auch Burkina Faso oder Simbabwe oder andere Länder dabei sind oder nicht. Sie wollen so wenige Länder wie möglich.

Das ist eine Vorgehensweise, die ich gegenüber den Studierenden als verunsichernd bezeichnen muss. Was heißt es denn, wenn Sie das per Verordnung festlegen können? – Das heißt, dass vielleicht im nächsten Jahr die Verordnung anders aussieht und andere Länder "verordnet" werden. Worauf sollen sich denn diese Studierenden, die noch dazu in ein fremdes Land, nach Österreich, zum Studieren kommen, verlassen können? – Die können sich in ihrer Studienplanung nicht darauf verlassen, dass sie vielleicht nächstes Jahr die Studiengebühr nicht mehr zu zahlen brauchen.

Etwas anderes: Sie haben im Budgetausschuss auf die Anfrage eines Kollegen von mir geantwortet: Na ja, da sind dann halt auch die Reichen, die genug haben, von dieser Studiengebühr befreit oder bekommen sie zurückerstattet! Was Sie aber machen, indem Sie die Studiengebühr nur für einige wenige Länder einheben wollen, bedeutet, dass aus Ländern, die sehr arm sind und ein äußerst niedriges Bruttonationalprodukt haben, die aber kein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind, dann nur die Reichen kommen können, dann nur die Eliten kommen können. Verstehen Sie das unter Bildungspolitik auch für Menschen aus armen Ländern: dass aus jenen Ländern, die nicht zu den österreichischen Schwerpunktländern zählen, dann nur die Reichen kommen? Das, Frau Ministerin, kann nicht das Ziel einer österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungspolitik sein! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schasching. )

Noch ein Punkt: Jetzt geht es nicht mehr um die Befreiung von den Studiengebühren, sondern um die Erstattung. Im Gesetz steht: Sie werden zuerst bezahlt und dann, vier Wochen später, rückerstattet. Aber einen Rechtsanspruch darauf wird es nicht mehr geben. Was heißt denn das?  Es kommen Studenten nach Österreich, zahlen 10 000 S – ohnehin schon schwierig genug –, und dann erfahren sie vielleicht drei, vier, fünf Wochen später, dass aus irgendeinem Grund, vielleicht weil das Bruttonationalprodukt in ihrem Heimatland plötzlich etwas angestiegen ist oder die Familie vielleicht ein bisschen zu viel verdient – bei dem ohnehin schon Wenigen, das sie haben –, diese 10 000 S nicht zurückerstattet werden. Diese Studenten sind aber davon ausgegangen, dass das der Fall sein wird.

Davon betroffen sind auch Stipendiatinnen und Stipendiaten, die von österreichischen, von staatlichen oder auch von kirchlichen Institutionen Stipendien erhalten. Was bedeutet das für diese Studenten? Sie haben einen Studienplatz, kommen nach Österreich, und dann wird ihnen gesagt: Nein, es tut mir Leid, Sie haben keinen Rechtsanspruch! Wir haben zwar gesagt, Sie bekommen die Gebühr rückerstattet, aber vielleicht bekommen Sie sie doch nicht! – Was machen sie dann? Müssen sie ihr Studium abbrechen? Müssen sie versuchen, vielleicht in Deutschland oder in einem anderen Land studieren zu können? Was heißt das für die Lebensplanung dieser Studierenden?

Frau Ministerin! Sie haben noch keine Antwort darauf gegeben, was das bedeutet und warum Sie nicht wirklich dafür sind, dass – was auch die OECD, das Entwicklungskomitee der OECD sagt – die Studierenden aus den Entwicklungsländern von den Studiengebühren befreit sein sollen!


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