Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 112

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sche und psychische Versorgung sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Das Innenministerium hat sich der Problematik angenommen. Das bedeutet aber nicht, dass den Ländern Kompetenzen, die ihnen auf Grund des föderalen Aufbaus unserer Republik zustehen, entzogen werden, sondern man versucht, gemeinsam mit den Ländern eine dauerhafte bundeseinheitliche Lösung zu finden.

Um keine Zeit zu verlieren, Frau Kollegin Stoisits, beginnt das Ministerium für Inneres bereits jetzt, und zwar in diesem Monat, mit Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds unter Beteiligung einiger Bundesländer mit Pilotversuchen zur Schaffung der ersten Clearingstellen. Insgesamt sind bis zu vier Clearingstellen in Österreich vorgesehen. Pilotprojekte sind in Oberösterreich und der Steiermark geplant. Nach einer zwölfmonatigen Projektdauer soll dann evaluiert und das Best-practice-Modell ermittelt werden.

Um es in aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen: Ziel dieser Clearingstellen ist es, eine Erstanlaufstelle für unbegleitete Jugendliche zu schaffen und ihnen Unterbringung, Verpflegung und psychologische Betreuung zu bieten sowie als Koordinationszentrum für Asyl, Fremdenpolizei und Jugendwohlfahrt zu fungieren. Gleichzeitig soll und muss auch geprüft werden, ob eine Rückkehr oder eine Integration sinnvoll ist.

Die Einführung von Clearingstellen ist ein dringend notwendiges Erfordernis, das nicht durch einen pauschal formulierten Antrag der Opposition, der die Verantwortung von den Ländern auf den Bund abwälzt, erfüllt werden kann, sondern es handelt sich um eine gemeinsame, bereits in Umsetzung begriffene Maßnahme. Der vom Kollegen Posch eingebrachte Antrag ist überholt, weil die geforderte Planung zur Errichtung der Clearingstellen seit zehn Monaten läuft und bereits jetzt die Umsetzungsphase eintritt. Das Ergebnis wird richtungweisend für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge sein.

Wenn Ihnen die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge ein großes Anliegen ist, ersuche ich Sie, dem Antrag Ellmauer und Dr. Ofner Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

14.18

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Menschenrechtsbeirat leistet hervorragende Arbeit, nicht nur bei der Überprüfung der Menschenrechte in unserer polizeilichen Arbeit, sondern auch bei der Beratung des Ministers. Er geht dabei völlig weisungsfrei und unbeeinflusst vor. Das Einzige, das wir dürfen und auch gerne tun, ist, das Geld dafür zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse – darauf lege ich auch Wert – werden schrittweise umgesetzt. So konnten wir im Ausschuss berichten, dass mehr als ein Drittel bereits umgesetzt ist, ein weiteres Drittel in Umsetzung ist, dass ein weiteres Viertel umgesetzt werden wird – diesbezüglich stehen schon die Zeitpläne – und dass es einzelne Empfehlungen gibt, insgesamt sieben, wo wir noch einmal den Weg zum Menschenrechtsbeirat gehen wollen, weil wir andere Unterlagen haben und das abgleichen wollen.

Einer der Punkte, die aus unserer Sicht umzusetzen sind, ist die Erstanlaufstelle für unbegleitete Jugendliche. Es muss auch klar sein und ist auch hier bekannt, dass dies eine Aufgabe der Länder ist. Dennoch sind der Bund und das Ministerium bereit, nicht nur organisatorisch, gedanklich, sondern auch finanziell mitzuhelfen. So haben wir Geld vom Europäischen Flüchtlingsfonds genommen und zu einem zweiten Drittel österreichisches Geld des Innenministeriums dazugelegt. Aber ein Drittel, so ist unsere Vorstellung, müssen die Länder zu diesem Gesamtkonzept beitragen. Wir brauchen das Bekenntnis der Länder zu diesen Stellen, auch hinsichtlich ihrer Zuständigkeit. Auf Grund deren politischer Entscheidung werden wir das flächendeckend umsetzen können.


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