Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 117

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Die Verhängung der Schubhaft bringt in vielen Fällen eine weitere Verschlechterung ihrer ohnedies tristen Situation mit sich. Bei unter 14-Jährigen wird zwar keine Schubhaft verhängt, 14- bis 19-Jährige werden jedoch immer wieder in eine solche genommen. Dies ist insofern besonders bedauerlich, als § 66 des Fremdengesetzes gelindere Mittel normiert. Laut Gesetzestext soll die Schubhaft bei Minderjährigen eine Ausnahme und das gelindere Mittel die Regel sein. Leider ist es aber in vielen Fällen umgekehrt.

Wir sind uns erfreulicherweise auch darüber einig, dass in den zu schaffenden Clearingstellen als zentralen Anlaufstellen neben der Unterbringung und der notwendigen Verpflegung auch das Erlernen der deutschen Sprache ermöglicht werden soll.

In drei Punkten jedoch unterscheidet sich unser Antrag von jenem von ÖVP und FPÖ. Es sind dies sehr wesentliche Punkte. Erstens sieht der SPÖ-Antrag vor, dass in jedem Bundesland eine solche Anlaufstelle, eine Clearingstelle errichtet wird. Zweitens sollte man bei minderjährigen Flüchtlingen, also auch bei 14- bis 19-Jährigen, generell von der Verhängung der Schubhaft absehen. Drittens sollte man für "papierlose" Jugendliche, welche ohne eigenes Verschulden, meist mit ihren Eltern oder Verwandten schon vor Jahren nach Österreich gekommen sind, ebenfalls eine generelle gesetzliche Lösung finden. Diese Kinder und Jugendlichen haben nämlich nach derzeitiger Gesetzeslage keinen rechtlichen Aufenthaltstitel.

Diese drei Punkte sind meiner Meinung nach für die Betroffenen und auch schwer getroffenen jugendlichen Flüchtlinge sehr wichtig und wesentlich, werden aber leider, wie wir heute schon gehört haben, von den beiden Regierungsparteien abgelehnt.

Die Einbindung von Asylbehörden, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und NGOs in diese Clearingstellen wird von uns Sozialdemokraten begrüßt und befürwortet.

Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ! Bei den vielen Gemeinsamkeiten zu diesem Tagesordnungspunkt bezüglich Einführung von Clearingstellen dürfte es Ihnen doch nicht schwer fallen, einmal über Ihren Schatten zu springen und auch, wie Sie ankündigen, Politik mit Herz zum Wohle der betroffenen und getroffenen minderjährigen Flüchtlinge zu machen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

14.40

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich denke, Sie erinnern sich daran, dass ich Ihnen im Dezember des vergangenen Jahres einen Brief geschrieben habe. Sie haben mir im Jänner dieses Jahres geantwortet. Ich wäre Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie hier in Ihrem Debattenbeitrag in Bezug auf den Hintergrund in Sachen Schaffung von Clearingstellen deutlicher geworden wären. Aber ich verstehe wiederum auch, dass Sie das nicht haben tun können, weil Sie dann gleichzeitig hätten zugeben und den Beweis dafür erbracht hätten, weswegen Ihr Entschließungsantrag, der Antrag der Regierungsparteien, so beliebig gehalten ist.

Wie schaut denn die Situation aus? (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)  – Wir wissen seit mehr als einem Jahr, dass es sich bei den Länderverhandlungen spießt und dass dort nichts weitergeht. Wir kennen auch die bestimmten Bundesländer, die "dankenswerterweise" ordentlich mitmischen, damit sich nichts tut und damit nichts weitergeht. Es ist für mich auch völlig klar, dass Abgeordnete hier herausgehen und plötzlich sagen: maximal vier Clearingstellen! – Klar, die anderen Bundesländer werden nicht dazu bereit sein.

Frau Abgeordnete Zierler! Wie schaut es denn mit Ihrem "einfachen Parteimitglied" in Kärnten aus? Wird es dort eine Clearingstelle geben? (Abg. Dr. Mertel: Selbstverständlich!)  – Ich gehe nicht davon aus.


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