Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 119

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen. (E 82.)

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (421 der Beilagen): Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (556 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Ich erteile es ihm.

14.47

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dass Patientenrechte ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsvorsorge sowie der Rechtsordnung sind, dürfte in diesem Hause unbestritten sein. Es war auch immer schon ein Anliegen der Sozialdemokratie, Patientenrechte zu garantieren und auszubauen. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.) Daran wird sich von unserer Seite natürlich auch in Zukunft nichts ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Ich bitte um ein bisschen Rücksichtnahme auf den Redner. Ich weiß, wir stehen kurz vor einer Dringlichen Anfrage, und daher gibt es vielleicht bereits Gespräche, die in diese Richtung gehen. Jetzt haben wir einen anderen Tagesordnungspunkt vorliegen. Ich meine, die Ausführungen des Abgeordneten Manfred Lackner verdienen es, gehört zu werden. (Jawohl-Rufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Manfred Lackner (fortsetzend): Ich danke dem Herrn Präsidenten, dass er mir die Aufmerksamkeit des Hauses sichert.

Meine Damen und Herren! Die nunmehr vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte, auch Patientencharta genannt, enthält jene patientenrechtlichen Regelungen, die ich jetzt beispielhaft kurz anführen möchte: erstens das Recht auf Behandlung und Pflege, zweitens das Recht auf Achtung der Würde, drittens das Recht auf Selbstbestimmung und Information sowie natürlich auch besondere Bestimmungen für Kinder, wobei mir das Recht auf die Mitnahme einer Bezugsperson zu schwammig ausgefallen ist.

Geschätzte Damen und Herren! Wir stehen dieser Patientencharta positiv gegenüber und werden ihr heute selbstverständlich auch die Zustimmung erteilen.

Grundsätzlich sei jedoch angemerkt, Herr Dr. Pumberger, dass eine bundeseinheitliche Regelung sicher besser und auch anzustreben wäre, weil wirklich nicht einzusehen ist, dass es von Landesregierungen abhängt, wie Patientenrechte in Zukunft ausschauen und ob und wie Patientenrechte garantiert werden können. Auch möchte ich von dieser Stelle aus auf das Problem der Rechtsdurchsetzung verweisen, Herr Dr. Pumberger. Ich glaube, hier befinden wir uns ebenfalls im Konsens.

Meine Damen und Herren! Die derzeitige Situation der Schadenersatzansprüche, dass nämlich Patienten für mögliche Fehlleistungen durch Ärzte aufkommen müssen, ist für mich unerträglich und sollte sehr rasch durch eine verschuldensunabhängige Medizinhaftung ersetzt werden. Diese sollte von einer Risikogemeinschaft, mit Ausnahme der Patientinnen und Patienten, getragen werden.

Ich befinde mich hiermit in prominenter Gesellschaft, denn niemand Geringerer als der Herr Staatssekretär selbst hat im Gesundheitsausschuss gesagt, dass auch er die derzeitige Situation als nicht sehr zufrieden stellend sieht und dass er ebenfalls eine andere Lösung anstreben möchte, und zwar weg von einer Patienten- und hin zu einer Trägerbelastung. Hiefür wird


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