Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 189

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Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 559 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle ein weiteres Mal die Mehrheit fest und damit die Annahme des Berichtes.

8. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 59/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für den Naturschutz (397 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hannes Bauer. Ich erteile es ihm.

19.34

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir alle einer Auffassung sind, wie wichtig Naturschutz insgesamt ist und wie wichtig es auch ist, die Frage "Natura 2000", die ja damit eng verbunden ist, zu diskutieren. Als einer, der das hautnah miterlebt hat – von der Nominierung war ich zwar noch nicht unmittelbar betroffen, jedoch dann von der Durchführung –, habe ich gesehen, wie wichtig es ist, fundamentalistische Ansätze zu überwinden. Dazu gehört sicher die Frage der Gegensätze, die ja in der Gesamtheit keine sind, sondern immer nur sehr partiell wahrgenommen werden, zum Beispiel in der Form, dass die Wirtschaft oder die Landwirtschaft Ängste vor dem Naturschutz haben. In Wirklichkeit wissen wir alle, dass wir diesen Naturschutz brauchen.

Wenn ich von dieser Überwindung der gegenseitigen Ängste spreche, dann deshalb, weil ich glaube, dass jeder irgendwie die Verpflichtung spürt, mehr für den Naturschutz zu tun und das Ganze in einer vernünftigen Symbiose aufzubauen.

Zum Zweiten: Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 haben wir eine Verpflichtung übernommen, nämlich bestimmte Rechte der Europäischen Union umzusetzen, so zum Beispiel die Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 oder die FFH-Richtlinie aus dem Jahr 1992. Ich glaube, dass die Behandlung dieser Materie auch für den Bundesminister mit einer gewissen Schwierigkeit verbunden ist, weil natürlich die Länder als Naturschutzzuständige primär diese innerstaatlichen Rechte umzusetzen haben, das aber nicht immer so tun, wie es zu erwarten wäre.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Darüber hinaus ist es so, dass wir, da "Natura 2000" ohne entsprechende Richtlinien durchgeführt worden ist, sehr unterschiedliche Meldungen darüber vorgefunden haben. Zum Beispiel standen Ländern wie Niederösterreich mit einer Meldung von rund 32 Prozent der Landesoberfläche Länder mit einer Meldung von 1 bis 3 Prozent gegenüber, was letztlich nicht der Sinn der Sache ist. In Summe soll man etwa 10 bis 15 Prozent melden. Manche Länder haben sehr zaghaft gemeldet.

Wenn keine Koordinierung erfolgt, dann ist das tatsächlich eine Schwierigkeit auch für die Länder, weil sich die einen etwas zurücknehmen müssen, was sinnvollerweise zum Beispiel das Land Niederösterreich getan hat, das von rund 32 auf 17 Prozent zurückgegangen ist. Ich spreche jetzt die Alpingebiete nicht an; die Kontinentalgebiete werden noch überprüft. Das heißt, dass damit eine realistische Größenordnung ohne Qualitätsverlust an Naturschutz gesichert ist. Das ist auch wichtig, dass hier kein Qualitätsverlust eintreten darf.

Da andere Länder nur zögernd in die andere Richtung gehen, bedeutet das, dass Österreich in Summe relativ säumig ist. Wenn ich überlege, dass man rund 30 000 Betriebe als Betroffene bezeichnen kann, die eigentlich auch nicht ganz genau wissen, was diese Betroffenheit be


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