Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 156

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Jemand, der mit "Ede-Look" provoziert und der sich als der "Ede" von der Karikatur gebärdet, ist für den Österreichischen Rundfunk auf die Dauer keine Attraktivität! Und das sind wahrscheinlich die Hintergründe. (Neuerliche Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Pilz ist jedenfalls um einige Schuhnummern zu klein für die Fußbekleidung eines Märtyrers, und wir werden ihm in diese Schuhe nicht hineinhelfen! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen.)

18.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Professor Van der Bellen. Er hat das Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Pilz gehört in den "Kutscherhof"! Ab in den "Kutscherhof"! Und der Van der Bellen auch! – Abg. Mag. Schweitzer: Werden Sie ihn ausliefern? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

18.59

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Zwischenrufe.) Würden Sie freundlicherweise gestatten, dass ich meine kurze Rede halte? (Abg. Ing. Westenthaler: Der "Didi" wählt Sie als Ersten raus!) Würden Sie es gestatten? (Abg. Haigermoser: Fangen Sie an! – Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Auf die Ausführungen von Herrn Ofner werde ich nicht eingehen. (Ironische Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Welche Gründe ein ehemaliger Justizminister dafür findet, sein Abstimmungsverhalten hier im Saal zu motivieren, Herr Ofner, das fällt wirklich auf Sie zurück. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Jetzt sind Sie aber ein bisserl präpotent, Herr Meister! Herr Meister!)

Aber zu Herrn Kukacka: Ich weiß nicht, Herr Kukacka, ob Sie eine blasse Vorstellung davon haben, worüber dann die Abstimmung stattfinden wird, weswegen Kollege Pilz nämlich ausgeliefert werden soll – oder eben nicht. (Abg. Haigermoser: Alle haben keine Ahnung! Nur Sie!)

Sie, Herr Kollege Kukacka, gehen hier zum Rednerpult und zitieren aus einem Artikel von Heinz Mayer, einem Verfassungsrechtler, den ich ungemein schätze. (Abg. Haigermoser: Das ist Ihr Problem!) Sie zitieren auf eine Weise, dass jeder unbeteiligte Zuhörer den Eindruck haben muss, die Äußerungen Heinz Mayers – das, was Sie zitiert haben – stünden in irgendeinem Zusammenhang mit dem, was wir hier und jetzt diskutieren. – Das Gegenteil ist der Fall! Das, was Sie zitiert haben, Herr Kukacka, bezieht sich alles auf § 56 StPO. (Abg. Dr. Fekter: Das hat er auch gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Darf ich Ihnen vorlesen, was Heinz Mayer zu dem sagt, was hier zur Debatte steht? Kollege Pilz wird wegen § 301 StGB beschuldigt – und nicht wegen § 56. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Nachlesen Kukacka, letzter Absatz!)

Heinz Mayer schreibt zum § 301, nachdem er den § 56 ziemlich spöttisch kommentiert hat – ich zitiere –:

Diese Regelung ist verfassungsrechtlich außerordentlich fragwürdig und steht mit der Menschenrechtskonvention mehrfach in Konflikt. Ganz abgesehen von der absoluten Einschränkung der Meinungsfreiheit, die für sich allein schon mit Artikel 10 Menschenrechtskonvention nicht vereinbar ist, kollidiert die Regelung auch mit dem Öffentlichkeitsgebot des Artikels 6 Menschenrechtskonvention. Danach müssen Entscheidungen, die schwere Disziplinarstrafen beinhalten, jedenfalls öffentlich verkündet werden. – Zitatende.

Um den § 301 StGB geht es, Herr Kollege Kukacka! Vielleicht finden Sie ausnahmsweise einmal die Zeit, auch solche Artikel zu Ende zu lesen. Darum geht es in diesem Fall! Darum geht es!

Persönlich muss ich eines sagen: Nach diesem Verhalten von dieser Seite heute ... (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, ja! – Abg. Haigermoser: Sie können Ihre Leichenbittermiene wieder absetzen! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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