Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 166

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ausschuss des Verfassungsausschusses jedenfalls alles dazu tun, damit die SPÖ auf Trab gebracht wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wenitsch. )

Wenn wir Druck in Sachen Briefwahl machen, dann natürlich auch mit einem weiteren Hintergedanken, denn wir Praktiker wollen etwas verbessern. In diesem Hohen Haus sitzen eine Unzahl von Bürgermeistern, Vizebürgermeistern, also Funktionären, die bei Wahlen – egal, ob es Wahlen in die Gemeindevertretung, in den Landtag oder auf Bundesebene sind – tagtäglich mit der Abwicklung der Wahl selbst zu tun haben, die wissen, wie problematisch es ist, manche Bestimmungen auch in die Praxis umzusetzen, die wissen, wie schwierig es ist, bettlägerigen Menschen, kranken Menschen oft unter unwürdigsten Bedingungen gleichsam das Ja zu dieser Wahl und letztlich auch das "Kreuzerl" abzuringen. Wir wollen es besser machen, und mit der Briefwahl machen wir es besser! Und mit diesem unserem Antrag auf Fristerstreckung kann dieser Weg auch verfolgt werden.

Ein letzter abschließender Gedanke: Ein Jahr der Fristerstreckung scheint uns eine faire Frist zu sein. Ein Jahr der Fristerstreckung ermöglicht beispielsweise ab dem kommenden Herbst eine sehr, sehr intensive Beratung, ein Jahr der Fristerstreckung bewirkt aber auch ein Umdenken, und zwar vor allem in der SPÖ. Wir wissen, Sie wissen, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass es auf einfachgesetzlicher Basis zu diesem Gesetzeswerk keine Möglichkeiten der Beschlussfassung gibt. Wir brauchen Sie also!

Mit dem Antrag auf Fristerstreckung sagen wir Ihnen, Herr Kollege Kostelka, dass wir bereit sind zu diesem Gespräch, zu diesem Diskurs auf einer fairen Ebene, wo Argumente und Gegenargumente eingebracht werden (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen), wo aber unter dem Strich eines klar sein soll: Die Briefwahl ist eine demokratiepolitische Notwendigkeit. Das sollte auch die SPÖ einsehen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

17.43

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kiss, Sie haben mir mit manchen Ihrer Bemerkungen den Abschied leicht gemacht, aber ich will trotzdem auf Ihre Argumente eingehen, weil Sie mit diesem Antrag einen Akt der Vernunft und einen Akt des Realismus gesetzt haben.

Sie haben hier den Eindruck erweckt, als wäre über Ihren eigenen Antrag in dem Unterausschuss, dem wir nunmehr ein Jahr mehr Zeit geben, lediglich die Briefwahl zu diskutieren. Aber in diesem Zusammenhang muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir uns über alle Fraktionen hinweg am 20. Oktober vorigen Jahres auf ein Demokratiepaket geeinigt haben, das die Absenkung des Wahlalters enthält, die Briefwahl, die verpflichtende Volksabstimmung bei Volksbegehren, die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes, das Auslandsösterreicher-Wahlrecht, das Ausländerwahlrecht und acht weitere Punkte.

Sie fragen, warum wir in diesem Zusammenhang das Wahlalter mit dem Briefwahlrecht verquicken wollen. Die Antwort ist sehr einfach: Weil erstens beides Wahlrecht betrifft, Herr Kollege, und zweitens, weil es verfassungslegistisch, aber auch politisch in höchstem Maße unsinnig ist, zwei Mal hintereinander in denselben Artikel 26 unserer Bundesverfassung einzugreifen und Dinge zu ändern, die zueinander gehören.

Wir haben uns darauf verstanden, dass ein gemeinsames Paket geschnürt wird, in dem Sie sich wiedererkennen, in dem aber auch wir uns wiedererkennen. Wir waren und sind bereit, über die Briefwahl zu reden, aber wir wollen auch über das Wahlalter und das Persönlichkeitswahlrecht reden, über das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, aber auch über Dinge wie das Botschafter-Hearing.


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