Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 170

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Wenn wir über erweiterte Möglichkeiten einer demokratiepolitischen Partizipation reden, dann wird das aus grüner Sicht – ich hoffe, auch aus sozialdemokratischer Sicht – nur möglich sein, wenn das Wahlrecht insgesamt verbessert und korrigiert wird.

Um aber von einem echten Demokratiepaket sprechen zu können, müssen wir auch – ich nenne das hier nur als Schlagworte – über die Mechanismen reden im Zusammenhang damit, wie mit den Instrumenten der direkten Demokratie umgegangen wird. Ich erinnere immer wieder an die Volksbegehren, die so erfolgreich waren – Frauen-Volksbegehren, Gentechnik-Volksbegehren, Tierschutz-Volksbegehren – und von denen nicht ein einziger Punkt umgesetzt wurde. Ich lade Sie immer wieder ein: Zeigen wir doch der Bevölkerung, dass wir es mit der direkten Demokratie ernst meinen! Nehmen wir doch einen Punkt dieser großen und erfolgreichen Volksbegehren schleunigst und ernsthaft in Verhandlung! (Beifall bei den Grünen.)

Aber genauso – und ich führe auch hier nur Schlagworte an – müssen wir über die parlamentarischen Kontrollmechanismen reden, über das Recht, Untersuchungsausschüsse einzurichten. Wir müssen über die Massenverfahren reden – wir haben begonnen, auch in diesem Bereich Gespräche zu führen, sind aber eigentlich nicht weitergekommen. Wir müssen über den Rechtsschutz auf der Ebene der Bundesländer reden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist seit langem reformbedürftig und muss verbessert und gestärkt werden. Und wir müssen schließlich auch über eine sinnvolle Neuordnung der Kompetenzen im Bundesstaat reden: Es gibt Materien, die auf der Landesebene nicht mehr sinnvoll sind – Schlagwort: Tierschutz, oder auch der Bereich der Energiewirtschaft; wir haben heute in der Früh darüber diskutiert. Es gibt aber vielleicht andere Kompetenzen, die man getrost auf eine untere Ebene verlagern kann.

All das würde in ein solches Demokratiepaket gehören. Der Weg, wie wir dazu kommen, ist ein reichlich verschnörkelter und gewundener: zuerst Fristsetzungsantrag der Regierungsparteien; jetzt, wo man erkennt, dass es so nicht gehen wird, nur die Briefwahl als Demokratiepaket zu verkaufen, erfolgt der Rückzieher. Aber wenn es Ihrerseits ernst gemeint ist, dass wir jetzt in Verhandlungen eintreten, dann soll es uns recht sein. (Beifall bei den Grünen.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag, die dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 98/A per 30. Juni 2001 gesetzte Frist bis 30. Juni 2002 zu erstrecken.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristerstreckungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (566 der Beilagen): Notifikation der Republik Österreich von Änderungen der Anhänge zum Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung des Abkommens (Supplementary Agreement for the Application of the Convention bzw. Accord complémentaire pour l'application de la Convention) (665 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 566 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.


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