wäre geeignet zum Volksanwalt. Das ist eine Beleidigung aller Personen, die an der politischen Willensbildung teilhaben. (Abg. Schieder: Siehe ORF-Gesetz!)
Es ist das aber auch, sehr geehrter Herr Kollege Pilz, eine besondere Beleidigung in Ansehung der scheidenden Volksanwälte, nämlich jener, die entsendet und gewählt wurden, wenn Sie davon sprechen, dass man zwischen Parteianwälten und Volksanwälten zu unterscheiden hat, weil selbstverständlich auch Sie wissen, dass die Persönlichkeiten, die die Volksanwaltschaft in den vergangenen sechs beziehungsweise zwölf Jahren repräsentiert haben – Volksanwalt Schender, Volksanwältin Korosec, Volksanwältin Krammer –, sich doch bitte niemals irgendeines Verdachtes ausgesetzt haben, parteipolitisch motiviert zu handeln. Nicht einmal in Ihrer Argumentation können Sie das behaupten! Es hätte viele Gelegenheiten gegeben, und wenn es derartige Missstände gegeben hätte, dann wären diese, da bin ich mir sicher, aufgegriffen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde auch Folgendes bemerkenswert: wenn Herr Kollege Pilz hier dem früheren Klubobmann und jetzigen Landesrat Ewald Stadler vorwirft, dass er Personen beleidigt und diskriminiert. Ich finde das vor allem deshalb bemerkenswert, weil Kollege Pilz selbst im gleichen Atemzug massiv gegen die Unschuldsvermutung verstößt, indem er sagt: Erst kürzlich war er noch eine "Schlüsselfigur der Spitzelaffäre".
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfinde es als Schande für einen Angehörigen des Nationalrates, jemanden als Schlüsselfigur in einer Affäre, die mit Strafgesetzen zu tun hat, zu bezeichnen, obwohl die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurde. Herr Kollege Pilz! Das ist eines Abgeordneten wirklich unwürdig! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich komme bereits zum Schluss meiner Ausführungen und möchte mich noch ganz kurz mit den drei Persönlichkeiten, die dem Gesamtvorschlag zugrunde liegen, befassen.
Ich beginne naturgemäß beim jetzigen Landesrat und früheren Klubobmann der Freiheitlichen Partei Ewald Stadler. Klubobmann Khol hat mit Recht darauf hingewiesen, dass Landesrat Stadler, als er noch Klubobmann hier im Hohen Haus war, sehr scharf argumentiert hat. Es wird mir aber niemand widersprechen, wenn ich sage, er hat besonders scharfsinnig argumentiert.
Die österreichische Bevölkerung könnte sich kaum eine geeignetere Persönlichkeit wünschen als Herrn Mag. Stadler, der imstande ist, scharfsinnig zu argumentieren, der sein Ohr an der Bevölkerung hat und dem man auch zutraut, möglicherweise auch gegen die Linie der eigenen Partei, dann, wenn es wirkliche Missstände in der Verwaltung gibt – die Volksanwaltschaft ist ja nach dem Willen des Gesetzgebers dazu da, das Unbehagen des Bürgers an der Verwaltung zu beseitigen – und wenn wirkliches Unbehagen besteht, wenn es gilt, Missstände abzuschaffen, sein Vorhaben und seine Überlegungen auch wirklich durchzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Herrn Klubobmann Kostelka meine persönliche Wertschätzung auszusprechen habe ich mir schon gestern erlaubt. Klubobmann Kostelka ist seit seiner Ausbildung als Jurist mit der Verfassung bestens vertraut. Er war Assistent des großen Staats- und Verfassungsrechtlers Winkler, er war auch hier im Hohen Haus Referent, nämlich während der so genannten kleinen Koalitionsregierung zwischen FPÖ und SPÖ. Er hat sich damals, wie ich von etwas älteren Kollegen gehört habe, durchaus verdient gemacht als Mittler der verschiedenen Standpunkte. Aber vor allem gilt für ihn selbstverständlich auch die Wertung, ein sehr scharfsinniger Jurist zu sein. Von ihm kann man erwarten, dass er die Belange der Bürger mit Vehemenz vertritt. (Allgemeiner Beifall.)
Ebenso trifft dieses Werturteil aus meiner Sicht uneingeschränkt auf Frau Kollegin Bauer zu, die eine sehr volksverbundene Volksanwältin sein wird – im doppelten Sinn, ich glaube, dazu ist Frau Kollegin Bauer bestens prädestiniert. Jeder kennt sie, fast alle schätzen sie sehr, und ich bin davon überzeugt, dass sie ihre Arbeit wirklich sehr gut machen wird.
Insgesamt gesehen ist das ein phantastischer, ein sehr homogener Vorschlag. Ich möchte nicht in der Haut jener Beamten stecken, die ihren Beruf vielleicht nicht als Berufung, sondern als