Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben – das möchte ich hier besonders betonen – die Vorstöße in Richtung Änderung der Kompetenzen, des Bestellmodus, der Arbeitsmöglichkeiten der Volksanwälte nicht erst dann geführt, als wir gewusst haben, im Juni 2001 wird es wieder einen Wechsel bei den Volksanwälten geben, sondern schon Jahre davor – und sie wurden Jahre davor genauso ignoriert wie heute.
Herr Klubobmann Dr. Khol! Es mag sein, dass es zu Beginn der siebziger Jahre auch einige Länder gegeben hat, die zufällig genauso viele Volksanwälte hatten, wie damals politische Parteien im österreichischen Nationalrat vertreten waren, nämlich drei. Das mag sein, das streite ich auch nicht ab. Aber die Erfahrungen zeigen, dass nicht die Zahl der Volksanwälte, sondern die Ausstattung der Behörde insgesamt von Bedeutung ist. Es reicht ein Volksanwalt, wenn er den entsprechenden Staff hat, der arbeitet, der versucht, gemeinsam mit den Beschwerdeführern Lösungen zu finden. Es kommt nicht darauf an, ob eine oder drei Personen in dieses Amt gewählt werden.
"Gewählt" ist das Stichwort, denn gewählt werden sie nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das schon im Hauptausschuss angemerkt. Was ist das für eine Wahl, wenn drei Parteien einfach jemanden nominieren? Das ist jetzt keine Frage der Qualifikation. Ich kenne Herrn Dr. Kostelka und auch Frau Bauer schon relativ lange, um zu wissen, dass es in dem Anforderungsprofil, das ich mir für einen Volksanwalt und für eine Volksanwältin vorstelle – nicht nur ich, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion –, mehr als genügend Punkte gibt, die ihre Qualifikation keinesfalls in Frage stellen.
Daher ist es für mich umso verwunderlicher, dass es selbst jetzt, wo es auf den Rechtsakt, der jetzt gesetzt wird, keine Auswirkungen hat, nicht das Eingeständnis der Fraktionen gibt, dass der Verzicht auf diesen Proporz der beginnenden siebziger Jahre doch mehr als notwendig ist, zumal alle Parteien, nämlich die Regierungsparteien und auch die jetzige Oppositionspartei SPÖ, doch ständig betonen, dass die Zeit des Proporzes, der Parteibuchwirtschaft, der Freunderlwirtschaft endgültig vorbei sei.
Welche Glaubwürdigkeit hat dieses ständige Beteuern, wenn es jetzt nicht möglich ist, eine verbindliche Aussage über künftige Bestellungen – es geht nicht um die heutige, es geht ausschließlich um künftige – zu treffen? Die Bundesverfassung müsste geändert werden, aber es war nicht einmal ein Hauch von Einsicht bezüglich dieser Frage in den bisherigen Wortmeldungen zu erkennen.
Herr Dr. Krüger von der Freiheitlichen Partei hat gemeint, dass es ja ein Schuss vor den Bug sei, wenn die Grünen meinen, dass es nicht so sein sollte, dass drei Parteien ein Nominierungsrecht haben und die Mehrheit das Ergebnis bestätigt. Ich muss sagen, es entspricht ganz seinem Verständnis, wenn er logischerweise meint, dass die Mehrheit immer so beschließt, dass kein Missbrauch dieser Mehrheit auch nur vorstellbar und denkbar wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere an einen Wahlvorgang, der das Gegenteil zeigt: Würden Sie meinen, dass beim Präsidenten des Rechnungshofes Dr. Fiedler, der damals nicht von der Mehrheit der Regierungsfraktionen gewählt wurde, sondern von einer Mehrheit des Nationalrates, die sich aus Regierungsstimmen und Oppositionsstimmen zusammengesetzt hat, auch nur irgendwo die Unabhängigkeit, die Kompetenz in Frage zu stellen sei?
Wenn es um die Sorge um die Oppositionsparteien geht, könnten wir vielleicht in Gespräche eintreten und sagen: Gut, machen wir das Vorschlagsrecht oder das Nominierungsrecht der Volksanwälte und Volksanwältinnen zu einem Nominierungsrecht der Oppositionsparteien für parteiunabhängige, fachlich hoch qualifizierte Persönlichkeiten dieses Landes, die nach einer öffentlichen Ausschreibung und nach einem Hearing von der Mehrheit des Nationalrates gewählt werden! – Wir Grüne sind gerne bereit, in solche Verhandlungen einzutreten, um diesen Gesichtspunkt, den Herr Dr. Krüger wohl meint, aufzunehmen.
Das ist das, was heute hier zur Diskussion stehen sollte. Deshalb hat auch Kollege Pilz diesen Entschließungsantrag eingebracht, der den Bürgerinnen und Bürgern das Signal geben sollte, dass auch in der Frage der Bestellung der Volksanwältinnen und Volksanwälte das alte Proporz-