Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 176

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Dazu haben die Abgeordneten Brosz und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Antoni und Genossen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vom Abgeordneten Dr. Antoni vor.

Ich werde daher über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Der vorliegende Entwurf sowie die soeben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge können im Sinne des Artikels 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Z 1 bis 5 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest und damit ausdrücklich auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Die Abgeordneten Dr. Antoni und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Z 5a in Artikel 1 bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Z 6 bis 14 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. (Abg. Dr. Khol: Die Grünen stimmen zu, die Sozialdemokraten lehnen ab! Fundamentalopposition! – Abg. Gaugg  – in Richtung des Abg. Grabner –: Noldi, du bist auch grün angezogen, also steh auf! – Abg. Ing. Westenthaler: Das Chaos ist perfekt! – Abg. Dr. Khol: Die Grünen haben mitgestimmt! Die haben etwas für Integration übrig!)

Die Z 6 bis 14 in Artikel 1 wurden nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt somit hinsichtlich dieser Bestimmungen kein Beschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Z 15 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest und damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Die Abgeordneten Dr. Antoni und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 16 in Artikel 1 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Z 16 in Artikel 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.


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