Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 37

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Arbeitnehmerkreis der volksparteilichen Fraktion zu bestellen. – Das war der Beginn der Sozialpartnerschaft in der Zweiten Republik.

Aus diesem paritätischen System der Zweiten Republik hat sich auf Grund der Erkenntnisse des Jahres 1990 und der von meinem Amtsvorgänger Bundesminister Hesoun ins Leben gerufenen Häusermann-Studie 1994 eine Änderung in der Sozialpartnerschaft ergeben. Bis dahin, sehr geehrte Damen und Herren, war es in der Selbstvertretung selbstverständlich, dass es im österreichischen Hauptverband nicht nur eine Hauptversammlung gegeben hat, sondern neben der Hauptversammlung noch einen Präsidialausschuss, einen Überwachungsausschuss und folgende Sektionsausschüsse: Krankenversicherung allgemein, Landwirtschaftskrankenkassen, Bauernkrankenversicherung, Unfallversicherung, Selbständiger Pensionsversicherungsausschuss und Pensionsversicherungsausschuss ASVG.

Es hat das gegeben, was diese Bundesregierung in Zukunft wieder haben will: Spartenverantwortliche! Spartenverantwortliche für die Krankenversicherung, Spartenverantwortliche für die Unfallversicherung, Spartenverantwortliche für die Pensionsversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Einführung der Sozialpartnerschaft bis heute sind sämtliche Präsidenten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie deren Vizepräsidenten, beziehungsweise sein Vizepräsident in den Anfangsjahren, vom jeweiligen Bundesminister für Soziales ernannt, aber nie gewählt worden. (Abg. Haigermoser: So schaut’s aus!)

In Zukunft, sehr geehrte Damen und Herren, werden der Präsident und der Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gewählt werden. Angesichts dieser Tatsache zu behaupten, dass die Bundesregierung nach dem Hauptverband greift, das halte ich schlicht und einfach für falsch. Das Gegenteil entspricht der Wahrheit! (Beifall und Bravorufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin der erste Sozialminister der Zweiten Republik, der auf das Recht, den Präsidenten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu ernennen, verzichtet, der mit der Gesetzesänderung, die heute beschlossen werden wird, die Wahlen durchgängig machen wird, die Wahlen durch die Versicherten.

Sehr geehrte Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion hier im Hohen Hause! Es mag schmerzlich für Sie sein, die Aufteilung der Sitze zwischen ÖVP und SPÖ aus dem Jahre 1947 nunmehr nicht mehr vorzufinden, aber unter Berücksichtigung der demokratischen Wahlergebnisse – wobei jemand, der bei den Arbeitnehmern 57 Prozent erreicht hat, in Zukunft von sieben vier Vertreter haben wird, also mehr als 50 Prozent und im Vergleich mehr als die 57 Prozent, die er in Zukunft im Hauptverband stellen wird – zu behaupten, abmontiert zu werden und anderes mehr, halte ich schlicht und einfach für falsch. Das entspricht nun einmal den tatsächlichen Wahlergebnissen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass in den österreichischen Bundesländern und auch hier im Nationalrat jede Fraktion, die über eine gewisse Stärke verfügt – man kann darüber diskutieren, ob das bei 4 Prozent, bei 5 Prozent, bei 10 Prozent, bei der Grundmandatsklausel anzuhängen ist –, jede wahlwerbende Gruppe, die über eine gewisse Stärke verfügt, auch vertreten ist. Die heute zu beschließende Änderung wird diesen Zustand, der in unseren Bundesländern und in diesem Parlament seit Jahren demokratischer Standard ist, nunmehr auch für die entsprechenden Gremien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die dort wahlwerbenden Gruppen – und nicht für die Parteien des österreichischen Parlaments – herstellen. Das zu betonen halte ich für besonders wichtig! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeitnehmervertreter sind, wenn sie gewählt sind, Arbeitnehmervertreter und in ihrer Funktion als gewählte Vertreter der Arbeitnehmer genauso anzuerkennen wie Arbeitgebervertreter. Es ist mir als Bundesminister für Soziales nicht einsichtig, warum ein gewählter Vertreter der Arbeitnehmerschaft aus der einen Fraktion der alleinig selig Machende sein soll, während einer aus der anderen Fraktion kein Arbeitnehmervertreter sein


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