Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 143

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zu setzen, um die Gleichbehandlungskommission beziehungsweise die Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission besser zu stellen.

So weit der kleine Schritt, aber er ist nicht einmal ein ganzer, sondern er ist ein halber geblieben. Sogar der kleine Schritt konnte nicht ganz, sondern nur halb gesetzt werden, denn hätte man einen ganzen Schritt gesetzt, dann hätte Schwarz-Blau schon im Gleichbehandlungsausschuss unserem Abänderungsantrag zustimmen müssen, der die Forderung enthielt, nicht nur der Vorsitzenden der Kommission mehr Kompetenzen zu geben, sondern vor allen Dingen auch der Geschäftsführung, denn es nützt nichts, wenn man eine Vorsitzende hat, die einer Kommission vorsteht, aber gleichzeitig für die Bewältigung der vielen Arbeit, der Arbeit rundherum, die Aufbereitung der Fälle, das Führen des Protokolls und vieles andere mehr keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung stehen. Doch genau diese Forderung haben Sie abgelehnt.

Aber vielleicht brauchen Sie das Geld für etwas anderes, Herr Minister. (Bundesminister Mag. Haupt spricht mit einem seiner Mitarbeiter.)  – Aber er hat ohnehin keine Zeit zum Zuhören. Das sind wir schon gewöhnt, das haben wir heute schon mehrmals erlebt.

Herr Bundesminister! Es ist schon ganz interessant, wie viel Geld allein in einem Jahr für externe Beratung aufgebraucht wurde. Der Herr Minister braucht eine externe Beratung, und im Gleichbehandlungsausschuss hat er uns noch einen weiteren Schritt eröffnet: Er brauche, so hat er gesagt, auch externe Gutachten. (Abg. Gradwohl: Herr Präsident! Würden Sie dafür sorgen, dass der Bundesminister zuhört!)

Es interessiert ihn nicht: Wir haben keine Frauenpolitik mehr, weswegen soll dann ein Minister auf der Regierungsbank aufpassen, meine Damen und Herren?! (Beifall bei der SPÖ. – Der erwähnte Mitarbeiter entfernt sich von der Regierungsbank.)

Wie gesagt: Externe Gutachten sind auch angekündigt worden. Die bisherigen 1,9 Millionen Schilling werden daher nicht ausreichen, sondern es wird noch wesentlich mehr Geld notwendig sein. Nur, Herr Minister: Was soll ich daraus ableiten? – Wir haben eine exzellent zusammengesetzte Gleichbehandlungskommission. Wir brauchen keine externen Gutachten, sondern wir brauchen eine handlungsfähige Gleichbehandlungskommission, und diese braucht eine gute Geschäftsführung, und diese Geschäftsführung braucht eine Infrastruktur.

Wir geben Ihnen heute hier eine weitere Chance, der Bereitstellung dieser Infrastruktur zuzustimmen. Ich bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz), BGBl. Nr. 108/1979, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

In Z 4 lit. b wird folgender Absatz 1c eingefügt:

"(1c) Dem/der Vorsitzenden sind für die Vorbereitung der Sitzungen und der Ausarbeitung der Beschlüsse die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen durch den/die zuständige/n BundesministerIn zur Verfügung zu stellen."

*****

Wir werden sehen, ob Sie es vielleicht im zweiten Anlauf schaffen und sich doch für diese Infrastruktur entscheiden, aber da müssten Sie wahrscheinlich weniger Gutachten vergeben –


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