Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 197

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6. § 6 Abs. 2 und 3 lauten:

"(2) Der Aufwand der Förderungen für Lehrgänge (§ 3) ist pro Jahr mit 300 Millionen Schilling begrenzt.

(3) Der Aufwand für Förderungen für Lehrlingsstiftungen (§ 4) ist pro Jahr mit 200 Millionen Schilling begrenzt."

Artikel II:

"Dieses Bundesgesetz (in der Fassung BGBl I Nr. XXXX/2001) tritt mit 15. Oktober 2001 in Kraft."

*****

Meine Damen und Herren! Sie alle hier bekennen sich zur Qualität der Ausbildung, zu lebenslangem Lernen sowie dazu, dass es notwendig ist, in Zukunft höchst ausgebildete, lernbereite Fachkräfte in Österreich zu haben, damit wir den Wirtschaftsstandort hier sichern können. – Wenn Sie diese Meinung wirklich vertreten, dann geben Sie der Jugend eine faire Chance! (Beifall bei der SPÖ.)

22.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht daher mit in Verhandlung.

Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

22.33

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Alle Fraktionen des Hohen Hauses und diese Regierung – und im Übrigen auch die vorherige – haben sich dazu bekannt, dass einer allfälligen Jugendarbeitslosigkeit in unserem Lande sehr entschieden entgegenzutreten ist und dass insbesondere denjenigen jungen Menschen, die einen Lehrplatz suchen und keinen finden, im Sinn eines Auffangnetzes eine entsprechende Alternative angeboten wird. Das hat in der Vergangenheit gut funktioniert, und das wird auch in Zukunft gut funktionieren.

In diesem Sinne bedanke ich mich beim Hohen Hause dafür, dass in Reaktion auf die doch überraschend negative Entwicklung des Wachstums und damit auch des Arbeitsmarktes mittels Initiativantrages das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz verlängert wird.

Weiters orte ich ein hohes Maß an Übereinstimmung hinsichtlich der Qualität und der Ziele der Ausbildung. Ich orte aber doch gewisse Unterschiede, auf die ich eingehen möchte, nämlich einerseits auf die Frage, ob es Stiftungen braucht, um Lehrlinge, wenn kein Ausbildungsplatz da ist, alternativ ausbilden zu können, oder ob Lehrgänge der bessere Weg sind, um die Vermittlung an eine fixe Lehrstelle vorzubereiten, und weiters möchte ich auf diese "Zahlenspiele" eingehen, die mich heute Abend doch etwas überraschen.

Zum Ersten: Österreichs Wirtschaft und den Unternehmern ist es zu danken, dass in letzter Zeit wiederum mehr Lehrverträge abgeschlossen werden. 42 Prozent der Jugendlichen eines Jahrganges beginnen heute wiederum eine duale Berufsausbildung, eine Lehre. Auch die Zahlen für 2001 zeigen nach einer signifikanten Verbesserung im Jahre 2000 eine leichte Zunahme. Es ist also durchaus möglich, dass wir am Ende dieses Jahres wieder ein kleines Plus hinsichtlich der Zahl abgeschlossener Lehrverträge haben. – Ich bedanke mich bei der Wirtschaft für diese Initiative! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntlich hat gerade meine Fraktion in der Vergangenheit auch das Modell der Stiftungen mitgetragen. Eine Evaluierung hat jedoch ergeben, dass Lehrgänge allemal effizienter sind. Außerdem haben vor allem öffentlichkeitsnahe sehr große Unternehmen Stiftungen auch dazu verwendet – ich möchte jetzt nicht von


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