Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 63

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hier passiert ist, führt zu einer Verschlechterung der Position der Bürger. Eine Reform sollte dem Zweck dienen. Was bringt ein derartiges Paket den Menschen? Bringt es ein Mehr an Demokratie? Bringt es ein Mehr an Effizienz? – Alle drei Fragen sind mit Nein zu beantworten!

Die zweite Instanz wurde zwar reformatorisch grundsätzlich ausgelegt, aber mit dem nächsten Satz hat man diese reformatorische Entscheidung, nämlich die Entscheidung in der Sache selbst in der zweiten Instanz, wieder zurückgenommen und gesagt: nur dann, wenn die erste Instanz nicht widerspricht. – Das bedeutet, die zweite Instanz kann nicht in der Sache entscheiden, das bedeutet, sie muss zurückverweisen an die erste Instanz, und die erste Instanz kann dann neuerlich in der Sache entscheiden. Es muss also bei schwierigen Verfahren ein längerer Weg in Kauf genommen werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass die zweite Instanz das Verfahren beendet.

Dieses Spiel der Zurückverweisung ist ad infinitum durchführbar, was eine wesentliche Verschlechterung für den Rechtsuchenden bedeutet. In Wirklichkeit ist es über Weisung des Landeshauptmannes möglich, die reformatorische Entscheidung zu verhindern und eine Generalweisung zu geben, dass die Behörden erster Instanz Widerspruch gegen eine Entscheidung in zweiter Instanz in der Sache selbst erheben können. Das bedeutet, der Rechtsuchende steht einer Rechtsunsicherheit gegenüber, die ihn nicht einmal wissen lässt, wer letztendlich entscheidet, und die Entscheidung wird ganz maßgeblich verzögert. – Ein eindeutiger Nachteil für den Rechtsuchenden! Das Verfahren wird teurer, das Verfahren wird länger, und die Rechtsunsicherheit wird größer.

Dieses Reformpaket ist ausschließlich dazu da, die Macht der Landeshauptleute zu vermehren, weil diese nämlich auf die erste Instanz, die weisungsgebunden ist, Einfluss nehmen können und die zweite Instanz diese Entscheidung nicht mehr verändern kann. Das gereicht zum Nachteil der Bürger dieses Landes! (Beifall bei der SPÖ.) Dieses Gesetz ist ausschließlich ein Gesetz zur Machtsicherung der Landeshauptleute, und zu diesem Zweck nimmt man jeden Nachteil für den Bürger in Kauf – jeden Nachteil: teureres Verfahren, längeres Verfahren, rechtsunsichereres Verfahren!

Es gibt noch eine Vielzahl von Nebengesetzen, die eingeflossen sind. Man darf nicht vergessen, dass man jetzt erstmalig ein Gesetz vorliegen hat, durch das die Zentrale-Melderegister-Nummer mit einer Namenskarte verknüpft wird. Wir haben eindeutige Stellungnahmen beider Regierungsfraktionen, sowohl von ÖVP als auch von FPÖ, wonach eine Verknüpfung der ZMR-Nummer, wie sie kurz genannt wird, mit Personaldaten, mit Namensdaten nicht stattfinden wird, sondern dass diese ausschließlich zum Aufbau des Zentralen Melderegisters verwendet wird.

Wir diskutieren im Sozialbereich darüber, wir diskutieren in anderen Bereichen darüber, in der Öffentlichkeit wird eine große Auseinandersetzung geführt, aber über das Hintertürl wird bereits alles unternommen, um eine Verknüpfung derartiger Daten gesetzlich geregelt möglich zu machen, wenn auch verschlüsselt. Aber wenn die Verknüpfung hergestellt werden kann, dann wird auch der Missbrauch ermöglicht, und das sollte eigentlich verhindert werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich finde das ganz arg. Das ist wieder ein neuer Schritt in Richtung Überwachungsstaat, ein neuer Schritt in die Richtung, die Bürgerrechte jedes Einzelnen mit Füßen zu treten und über Machtkonstellationen den Bürgern Nachteile zu verschaffen. Das passt ins Bild dieser Reform: alles zum Nachteil der Bürger, alles zur Sicherung der Macht! Das ist wirklich keine demokratische und bürgernahe Reform! (Abg. Haigermoser: Kommen Sie endlich zur Sache!)

Es gibt noch weitere sehr bedenkliche Gesetze, so zum Beispiel die Zustellungsregelung beim e-Government. Meine Damen und Herren! Die Zustellung beim e-Government erfolgt nunmehr auf Grund dieses Gesetzes mit Hinterlegung beim Provider. Das heißt, wenn die Hinterlegung dort erfolgt ist, wird der Betreffende verständigt. Ist dieser allerdings nicht zu Hause, vielleicht auf Urlaub, oder der Junior löscht sie aus Versehen, gilt die Zustellung trotzdem als hinterlegt. Es gibt keine formelle Zustellung und Ersatzzustellung mehr, wie es unser derzeitiges Verwaltungsverfahren vorsieht, um eine Rechtssicherheit für den Bürger zu gewährleisten. – Auch das


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