Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 178

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tätige kommen werden, denn fest steht: Das funktioniert volkswirtschaftlich nicht! Wenn man 23 Milliarden Schilling an Ausgaben zurücknimmt – und das beinhaltet der Stabilitätspakt –, dann kann man nicht gleichzeitig damit Beschäftigung erzeugen. (Abg. Böhacker: ... Milliarden aus der Wohnbauförderung bekommen! Schau dir einmal an, wie viel Geld die Länder haben! Schau dir an, wie viel Geld die haben!) Beides, Herr Kollege Böhacker, geht nicht! Sie können einige Leute am Schmäh halten, aber nicht ständig alle Leute am Schmäh halten – das funktioniert einfach nicht, lieber Kollege Böhacker! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf aber darauf verweisen, dass im Zuge dieses Crash-Kurses der Bundesregierung im Bereich der Budgetsanierung ja fast zu erwarten war, dass der Finanzminister zum Beispiel auch an den Mitteln des Wasserwirtschaftsfonds sehr starkes Interesse zeigt – das wird auch Kollegen Auer interessieren – und diese auch zum Stopfen von Budgetlöchern ins Auge fasst. Bis zum Jahr 2003 sollen nun auch diesem Fonds bedeutende Geldmittel entzogen werden, und darüber hinaus liegt nun ein Entwurf zur Änderung der Förderungsrichtlinien vor, der wesentliche Einsparungen – sprich: Herabsetzungen – dieser Förderungen vorsieht.

Das steht nicht im Stabilitätspakt, das haben aber die Gemeinden auch noch zu verkraften. Das hat zur Folge, dass entweder die Maßnahmen auf dem Sektor Kanal-, Wasserbau wesentlich eingeschränkt werden müssen oder dass die Länder und Gemeinden andere – eigentlich nicht vorhandene – Geldmittel flüssig machen sollten, und führt schlussendlich zu einer notwendigen Preiserhöhung im Bereich Wasser- und Abwassergebühren, für die dann letztendlich nicht die Gemeinden verantwortlich sind, sondern eben ganz einfach der Finanzminister verantwortlich sein wird. – Eine Entwicklung, meine Damen und Herren, die höchst unerfreulich sein wird und nicht im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft sein kann, zu der sich auch diese Bundesregierung bekannt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders gravierend sind die Auswirkungen in Wien im Bereich der Abwasserentsorgung: Für die im Gang befindlichen massiven Verbesserungen vor allem an der Hauptkläranlage und dem übergeordneten Sammelkanalnetz, das für die Reinigung und Reinhaltung der Donau von besonderer Wichtigkeit ist, sind in den nächsten zehn Jahren mehr als 10 Milliarden Schilling an Investitionen – sie sind bereits im Gange – vorgesehen. Das sind schon ganz beachtliche Beträge! Für die Abwasserwirtschaft Wiens bedeutet aber die Reduzierung der Förderung, die bisher vorgesehen war, ein jährliches Minus von 130 Millionen Schilling! Also nicht nur die kleinen Gemeinden, auch die großen Gemeinden sind hier entsprechend betroffen. (Abg. Hornek: ... 1,2 Milliarden! Für die ist das kein Problem!) Es werden also der Stadt Wien – am Finanzausgleich vorbei und am Stabilitätspakt vorbei – in diesem Fall jährlich mehr als 200 Millionen Schilling entzogen.

Dafür ist dem Bund ein auf den ersten Blick harmloses Rechenbeispiel eingefallen: Die bisherige Förderung wird gleichmäßig für alle Fälle – Basisförderung und Spitzenförderung – reduziert; dafür gibt es einen Ausgleich zum Beispiel für Kanalbauten, einen pauschalierten Zuschuss pro Laufmeter. (Abg. Hornek: Sehr vernünftig!) Dies ergibt bei den geringen Laufmeterkosten im ländlichen Raum wieder die ursprüngliche Förderhöhe; in den Ballungsräumen hingegen reduziert sich die Förderung drastisch (Abg. Hornek: Zu Recht! 1,2 Milliarden Gewinn für die Stadt Wien!), weil dort ganz andere technische Voraussetzungen gegeben sind. – Sie sagen: zu Recht. Ich sage: Es ist eine Ungleichheit zwischen Stadt und Land.

Die Städte zahlen daher den Preis, und es muss nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Bundesländer sehr stark zur Sanierung des Bundesbudgets herangezogen wurden und dass auf dem Wege der Rücknahme von Förderungen in diesem Bereich ein weiterer nicht unbeträchtlicher versteckter Betrag eingefordert wird, der, wie schon eingangs erwähnt, entweder zu Lasten der nachhaltigen Wasserwirtschaft geht oder im Wege von Gebührenerhöhungen von den Bürgern aufgebracht werden muss.

Der Österreichische Städtebund, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich überdies in einer sehr fundierten Aussendung ausführlich mit diesen Themen beschäftigt. Diese Ausführungen enden mit der Schlussfolgerung, dass die im Bereich des Wasserwirtschaftsfonds geplanten Maßnahmen eine empfindliche Änderung des geltenden Finanzausgleichs darstellen


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