Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 69

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den Verknüpfungen und zum Ablesen dieser Daten offen. Dieser Weg ist einfach eine große Gefahr für alle PatientInnen, und das sollten die Menschen einfach wissen. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die Regierungsvorlage zur 59. ASVG-Novelle (834 der Beilagen und zu 834 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes 892 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen

Die Regierungsvorlage zur 59. ASVG-Novelle (834 d.B. und zu 834 d.B.) idF des Ausschussberichtes (892 d.B.) wird wie folgt geändert und lautet:

Ziffer 13 entfällt.

Ziffer 14 wird entsprechend umnummeriert und lautet:

§ 31a Abs. 2 zweiter und dritter Satz lauten:

"Auf die im ELSY verwendeten Daten sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 anzuwenden. Die innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten sind bundesweit einheitlich zu gestalten und technisch so vorzubereiten, dass eine digitale Signatur auf Wunsch der Karteninhaberin (des Karteninhabers) auf der Karte realisiert werden kann, die eine Authentifizierung der Karteninhaberin (des Karteninhabers) im elektronischen Verkehr ermöglicht und die Chipkarte auf diese Weise auch als Schlüsselkarte fungieren kann."

Ziffer 15 und 16 entfallen.

Die folgenden Ziffern werden entsprechend umnummeriert.

*****

Herr Minister! Nur dann, wenn sichergestellt ist, dass dieser Abänderungsantrag eine Mehrheit findet, kann auch sichergestellt werden, dass die PatientInnen, die Bürgerinnen und Bürger in Österreich nicht zu gläsernen Menschen werden. Wenn Sie von den Regierungsparteien diesem Antrag nicht zustimmen, dann wird es die gläsernen Menschen geben. Das müssen Sie, Herr Minister, wissen, und das wissen Sie auch. Dazu sollten Sie auch stehen.

Jetzt komme ich, Herr Minister, zu ein paar Dingen, die Sie heute noch nicht erwähnt haben. Es ist auch klar, warum Sie sie nicht erwähnt haben, weil es nämlich unattraktiv ist, sie zu erwähnen.

Herr Minister Haupt, ich frage Sie: Die Dateneingabe, die auf dieser Notfallkarte vorgenommen werden soll, wird wahrscheinlich nicht kostenlos sein. Welche Kosten wird die Dateneingabe verursachen? Darüber haben Sie uns noch keine Auskunft gegeben, aber ich bitte Sie, das den Versicherten zu sagen. Sie tun immer so, als ob diese Chipkarte nur Einsparungen bringen würde. Sie vergessen völlig, dass sie enorme Kosten verursachen wird. Aber dazu schweigen Sie.

Was ich will, und was wir wollen (Abg. Dr. Pumberger: Das wäre interessant!), ist, dass es keine Verknüpfung der Daten gibt und dass nicht alles auf einer Karte gespeichert werden darf, um eben auszuschließen, dass es den gläsernen Menschen gibt.

Herr Pumberger, dass Sie natürlich einen völlig anderen Ansatz haben, das wissen wir! Das ist ja nicht neu, das ist schon seit Ewigkeiten bekannt.


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