Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 24

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wichtig solch ein Notfallsanitätergesetz ist, haben wir jetzt gesehen: Kräuter vergisst, wer das Gesetz seit Jahren blockiert hat: Es war die SPÖ – ich komme noch darauf zurück.

Petrovic urgiert im Tierarzneimittelkontrollgesetz die Selbstmedikation von Tieren. – Das ist mir bisher nur von den Menschen bekannt.

Frau Kollegin Moser fordert von Herrn Bundesminister Haupt überhaupt ein "Tierarzneimitteltransportgesetz" ein – ein Gesetz, das den Tierarzneimitteltransport regelt. Das ist mir auch völlig neu.

Sehr geehrte Damen und Herren! An diesen drei Beispielen sehen wir, wie wichtig die Ausbildung des Notfallsanitäters ist, und deshalb werden wir dieses Gesetz heute beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die UNO hat das Jahr 2001 als das "Jahr der Freiwilligen" proklamiert, und um diese geht es bei diesem Gesetz in erster Linie. Das Sanitätergesetz sieht Regelungen für die Freiwilligen und vor allem hinsichtlich der Ehrenamtlichkeit bei den Rettungstransportdiensten vor. Jetzt ist es nach langem Kampf gelungen, dass die Ehrenamtlichkeit, die Freiwilligkeit nicht gefährdet ist.

Natürlich können wir die Qualität hochschrauben, und es ist auch sehr wichtig, dass die Qualität verbessert wird – das ist auch mit der Verbesserung der Ausbildung in diesem Gesetz vorgesehen –, weil sich die Notfall- und Katastrophenmedizin in den vergangenen Jahren derart geändert hat, modernisiert und verbessert wurde, dass der Ersthelfer am Unfallort viel mehr können muss, als das früher der Fall war. Die entscheidenden Notfallmaßnahmen müssen schon vor Ort, an der Unfallstelle, gesetzt werden.

Daher ist dieses Ausbildungssystem sehr wichtig, das Modulsystem, in dem wir alles Mögliche anbieten: dass der Notfallsanitäter auch Infusionen zubereiten und anhängen kann, dass er beatmen und intubieren kann, dass es auch ein Modell gibt, wenn er Berufssanitäter werden möchte, dass alle zwei Jahre rezertifiziert werden muss – es muss geprüft werden, ob der Sanitäter seine Fähigkeiten überhaupt noch hat, und es muss nachgeschult werden. Im Gesetz gibt es auch eine Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung für Sanitäter, die dem modernen Gesundheitswesen entsprechen sollen, damit die Patienten, die Österreicherinnen und Österreicher und jeder andere, der in Österreich zu Schaden kommt, darauf vertrauen können, dass ihnen ein gut ausgebildeter Sanitäter zur ersten Hilfe eilt. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Zernatto. )

Ich sage Ihnen, wer das Gesetz verzögert hat. Vor einem Jahr gab es schon Konsens, wir hätten das Gesetz demnach bereits vor mindestens einem Jahr beschließen können. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser. ) Aber da gibt es die SPÖ Wien und ihre Gesundheitsstadträtin Pittermann, die sich mit ihrem Vorgänger, dem ehemaligen Gesundheitsstadtrat Rieder, sehr schwer tut. Dieser hat, obwohl es in Wien ein Budget in der Höhe von 30 Milliarden Schilling für den Bereich Gesundheit gibt, wegen 7 Millionen Schilling (Abg. Dr. Rasinger: Vier waren es!), also wegen nur 4 Millionen Schilling – Kollege Rasinger weiß es, weil er Wiener ist –, wegen 4 Millionen Schilling, die die Stadt Wien hätte leisten müssen, damit die Versorgung der Patienten im Notfall verbessert wird, dieses Vorhaben aufgegeben. Der Grund dafür war, dass die SPÖ dieser Bundesregierung den Erfolg dieses Sanitätergesetzes, das so wichtig ist, nicht gegönnt hat. Das ist zutiefst zu verurteilen! Stadtrat Rieder ist hier wirklich unserer vehementen Kritik ausgesetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Er hat damit das Leben Hunderter Menschen gefährdet, direkt gefährdet, weil die Ausbildung der Notfallsanitäter um ein Jahr verzögert wurde. Wenn Sie die Zeitungen lesen, dann wissen Sie ganz genau, was in einem Jahr alles passiert.

Ich sage Ihnen außerdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wichtig es ist, dass die Notfallsanitäter auch rechtlich abgesichert sind. In diesem Gesetz steht, dass die Ehrenamtlichen auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen können. Das ist sehr wichtig, das haben wir gleich in dieses Gesetz hineingepackt.


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