Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 39

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Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich mich noch bei den Rettungsorganisationen – Arbeitersamariterbund, Österreichisches Rotes Kreuz – recht herzlich bedanken, bei den dort Tätigen, bei den Zivildienstleistenden und natürlich auch bei den ehrenamtlich Täti-gen – damit Sie auch Ihre Freude haben, Herr Dr. Pumberger –, weil sie bisher wirklich großartige Leistungen vollbracht haben, auch mit einem Gesetz, das noch nicht so vorzüglich war wie das, das Sie jetzt beschließen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

16.09

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In der Sendung "Report" des ORF am 16. Mai 2000 wurden mehrere Notfallssituationen beschrieben, und dies wurde dann in Auszügen unter dem Titel "Hilflose Helfer" ins Internet gestellt.

Ein Beispiel: Im Jänner 1995 ein schwerer Autobusunfall auf der West Autobahn, sechs Tote, 20 zum Teil schwer Verletzte. Es kam zu Kapazitäts- und Kommunikationsproblemen. Der zuständige Unfallchirurg sagte, zwei Stunden sind in Mitteleuropa für fünf Schwerverletzte einfach zu viel.

Dazu sagt der Präsident des Niederösterreichischen Roten Kreuzes: Die Umstrukturierung ist im Gang. Aber wir wollen keinen Gewaltakt setzen, sondern Überzeugungsarbeit leisten, sonst hätte das zur Folge, dass Freiwillige aufhören, als Freiwillige mitzuarbeiten.

Oder August 1997: Der ORF ist dabei, als Sanitäter in Bad Aussee einen Herzinfarktpatienten ins Spital bringen. Die Sanitäter durften damals laut Gesetz die dringend benötigten lebensrettenden Maßnahmen nicht vornehmen. Der zuständige Unfallchirurg sagt: Schief läuft viel, handeln dürfen sie wenig bis gar nicht. Der Präsident des niederösterreichischen Roten Kreuzes sagt: Das ist eine Frage, die gesetzlich geregelt werden muss.

Hier ist das Sanitätergesetz, meine Damen und Herren! – Herr Kollege Lackner! Ich weiß nicht, ob er jetzt da ist, ich sehe ihn nicht. (Rufe bei der SPÖ: Hier, da!) Sie wissen, dass wir 1999 den Ministerialentwurf als Selbständigen Antrag eingebracht haben. Sie hätten zustimmen können, dann hätten wir es 1999 gehabt. Wir haben es versucht. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Die ÖVP hat 13 Jahre alles verhindert!)

Eines war wichtig bei diesem Gesetz, und es war – Sie wissen es – ein zäher Kampf mit allen Organisationen: Es war einerseits wichtig, die Ehrenamtlichkeit als wichtiges Prinzip unserer Gesellschaft nicht zu gefährden, andererseits aber den Qualitätsanspruch einer modernen und zunehmenden Notfalls- und Katastrophenmedizin mit einzubeziehen. Dazu war es notwendig, ein ganz klares Berufsbild und Tätigkeitsbild des Sanitäters zu entwerfen, den Tätigkeitsbereich – und das ist auch ganz wichtig – des Rettungssanitäters, des Notfallssanitäters und den Bereich der Notfallskompetenzen klar zu definieren und ein dazu mögliches aufbauendes Ausbildungssystem zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine Zeitschrift, die "Ambulanzservice" heißt und von Herrn Riener herausgebracht wird. Er stellt in dieser Zeitschrift die Frage: "Sanitätergesetz – gibt es das jemals?" Er schreibt:

Im Herbst 2001 wird es beschlossen, so hieß es auch noch nach dem Regierungswechsel. Inzwischen ist es aber verdächtig still geworden. Man hört nur mehr, dass man bei künftigen Gesetzen alles besonders gut machen möchte, besonders wenn an einem – man höre! – Gesetzerl schon mehrere Jahre geschmiedet wird.

Meine Damen und Herren! Das ist kein Gesetzerl. Das war ein wirklich zäher Kampf aller, um dieses Gesetz im Sinne der Patienten und im Sinne der handelnden Personen aus den


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