Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 41

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Haus vorgehen, wie Sie versuchen, wichtige Bestimmungen in überfallsartiger Weise in zweiter Lesung einzubringen, ist skandalös! Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jung: Was Sie sagen, ist ein Skandal!)

Skandalös ist höchstens Ihre Vorgangsweise, die Art, wie Sie mit diesem Haus und der Geschäftsordnung dieses Hauses umgehen, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: Da werde ich das Protokoll sehr genau nachlesen!)

Aus diesem Grund, weil Sie den Pensionistinnen und Pensionisten auf diese Art und Weise Geld wegnehmen wollen (Abg. Böhacker: Nehmen Sie das zurück! Das ist eine unerhörte Unterstellung!) – wir werden wahrscheinlich mit unserem Antrag auf Erhöhung um 2,9 Prozent, um die Inflation abzugelten, keine Mehrheit in diesem Haus finden (Ruf bei den Freiheitlichen: Gott sei Dank!), obwohl es heute eiskalt ist und das ein Antrag für Menschen mit geringsten Einkommen ist –, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 ATS

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31. Dezember 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversiche-rungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,die ein Haushaltseinkommen von unter 12 000 ATS netto im Monat haben, so rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice beziehungsweise dem Bund ein Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 1 500 ATS ausgezahlt werden kann, um die Mehrkosten für die Monate Oktober 2001, November 2001 und Dezember 2001 abzudecken.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in der Regierungsvorlage vorzusehen, für den Rest der Heizperiode (Jänner 2002, Februar 2002, März 2002 und April 2002) einen zusätzlichen Betrag von 500 ATS (36,35 €) pro Monat für die definierte Personengruppe auszuzahlen.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, an die Länder heranzutreten, damit in den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene geschaffen und die erhöhten Mittel ausgezahlt werden. Die finanzielle Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus dem Bundesbudget abgedeckt."

*****

(Abg. Mag. Schweitzer: Wenn sie etwas sagt, nehmt es nicht ernst! Gar nicht ernst nehmen!)

Meine Damen und Herren! Das betrifft Haushalte mit 12 000 S Einkommen. Wir reden hier von Menschen, von Menschenleben und von der Sorge der Menschen. Ich ersuche Sie: Denken Sie an die Menschen, die die geringsten Einkommen in diesem Land, in diesem Staat haben! Ich würde Ihnen empfehlen, treten Sie unserer Entschließung bei! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Ordnungsruf – oder nicht ernst nehmen!)

16.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy und Genossinnen und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr  – in Richtung Freiheitliche –: Haben Sie etwas getrunken? – Abg. Böhacker: Dietachmayr! ... getrunken! Das ist unglaublich!)


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