Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 114

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Ich möchte nicht dauernd die Glocke läuten müssen, weil das den Lärmpegel noch weiter erhöht. Aber wir haben noch eine weitere Abstimmung und dann eine Zuweisungssitzung vor uns. Danach werde ich Ihnen allen schöne Feiertage wünschen dürfen.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Verhandlung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Jarolim auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Weitergabe von Polizeidaten und damit zusammenhängende Vorgänge, wie ich dies zu Beginn der Sitzung mit vollem Titel dieses Antrages bekannt gegeben habe. Der Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim und GenossInnen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S: 5, F: 4, V: 4 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte und des Vorwurfes einer systematischen Bespitzelung durch Angehörige des Sicherheitsapparates.

Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Verschleppung der gegenständlichen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder andere und Aufklärung aller damit in Zusammenhang stehenden Weisungen und sonstigen Rechtsakte.

Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Einstellung von Verfahren ohne vorherige Einvernahme des "Quasi-Kronzeugen" Kleindienst und der Umstände, die die rechtzeitige Einvernahme verhinderten.

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten hin überprüfen.

Begründung:

Seit eineinviertel Jahren beschäftigt der so genannte "Spitzelskandal" die österreichische Innenpolitik und zeigt manche wichtige Organwalter in der Justiz nicht von ihrer besten Seite.

Zwei Dringliche Anfragen im Nationalrat wurden vom Bundesminister für Justiz wenig aussagekräftig und so knapp als möglich beantwortet, zahlreiche schriftliche Anfragen erlitten ein ähnliches Schicksal und unzählige zum Teil äußerst fundierte Artikel in Medien konnten den Justizminister nicht dazu veranlassen, ausreichend Licht ins Dunkel dieser Affäre zu bringen. Vielmehr gab es gehäuft Vorwürfe, es sei gelungen, auf die Justizorgane Einfluss zu nehmen.


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