Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 165

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Wir werden zunächst über den vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Schwarzenberger, Hornegger, Kolleginnen und Kollegen abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 17a Abs. 1 Ziffer 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Schwarzenberger, Hornegger, Kolleginnen und Kollegen samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 992 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (843 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (1007 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Wimmer. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.51

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine geschätzten Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei dieser Vorlage, der Novelle zum Umweltförderungsgesetz, handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen an das EU-Recht. Es sollen ja in Zukunft klimarelevante Maßnahmen auch im Ausland, also außerhalb von Österreich möglich


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