Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 171

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Dieser formale Rahmen muss jedoch mit Inhalten und konkreten Umweltschutzprojekten gefüllt werden. Dazu gibt es wenige klare Aussagen und Konzepte. Ich frage mich deshalb, wie es in den kommenden Jahren konkret mit Projekten und Fördersummen in den östlichen Nachbarländern aussehen wird. Wie wird die Förderpolitik dieser Bundesregierung speziell in Tschechien vor dem Hintergrund Temelín aussehen? – Hier erwarten wir mit Spannung die konkreten Antworten des zuständigen Ministers.

Ebenso ist noch offen, welche konkreten Maßnahmen im Inland geplant sind, um speziell die großräumigen Belastungen der Gewässer vorwiegend in Agrarregionen zu reduzieren. Wer wird sich in dieser Frage im Ministerium wohl durchsetzen? Wird das der Umweltminister oder der Landwirtschaftsminister sein? (Bundesminister Mag. Molterer: Beide gleich gut!) Außer mehr oder weniger schönen Worten gibt es nicht viel, die konkreten Taten fehlen.

Die heutigen Novelle ist eine Pflichtübung, die uns im Großen und Ganzen von der EU vorgegeben ist. Deshalb werden wir dieser Vorlage auch zustimmen.

Was jedoch fehlt, ist nach der Pflicht die wichtigere Kür, und da, fürchte ich, wird diese in sich zerstrittene und gelähmte Regierung dort weitermachen, wo sie in der Temelín-Politik begonnen hat, nämlich im Chaos und Nichtstun. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

18.15

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen in Kürze eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes, und wir haben für diese Änderungen im Ausschuss ein einstimmiges Ergebnis erzielt. Alle vier Fraktionen waren einheitlich dafür. Ich sehe das als einen breiten Konsens hinsichtlich der bisherigen Anstrengungen, die diese Bundesregierung vor allem im Bereich der Umweltförderung unternommen hat. Wir haben die hier bereitgestellten Mittel gut investiert, meine Damen und Herren, gut und richtig investiert in die Siedlungswasserwirtschaft, in die Altlastensanierung, in die Umweltförderung im Inland und im Ausland.

Mit den heute zu beschließenden Änderungen werden jene Regelungen des Umweltförderungsgesetzes, die nicht im vollen Einklang mit dem von der EU-Kommission erlassenen Gemeinschaftsrahmen für nationalstaatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes stehen, an das Gemeinschaftsrecht angepasst. Es ist daher unser erklärtes Ziel, die Umweltförderungen in ihrem hohen Standard weiterhin zu erhalten und zu einer noch breiteren Wirkung beizutragen.

Die Ergebnisse und Erfahrungen, die wir bisher in der Umweltförderung gemacht haben, zeigen auf, wie unsere Schwerpunkte zu gestalten sind. Die Erreichung des Klimaschutzzieles, das sich unsere Bundesregierung gesteckt hat, ist von größter Priorität. Die Klimaschutzstrategie Österreichs ist unverzichtbar, die konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Weges notwendig.

In diesem Zusammenhang möchte ich dir, Herr Bundesminister, für die exzellente Vorbereitung und Ausrichtung der Auftaktveranstaltung vom 22. Februar in der Hofburg zum Zwecke des Dialoges zur nachhaltigen Entwicklung meine Hochachtung und Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Diese Strategie ist die richtige Weichenstellung für die Weltkonferenz für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg Ende August dieses Jahres.

Klar ist, dass es für das Erreichen unseres Klimaschutzzieles großer Anstrengungen bedarf. Deshalb fördern wir innovative Technologien, die von unseren Betrieben mit der Qualität ihrer Mitarbeiter in vielfacher Weise unter Beweis gestellt werden. Das ist der Beweis dafür, dass die eingesetzten Fördermittel – und wir sprechen hier von einer Summe von 500 Millionen € – einerseits der richtige Beitrag zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Umweltsituation in unserem Land sind, andererseits dadurch auch der heimischen Wirtschaft und den Be


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