Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 186

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Sie entsprechen nicht einmal in Ansätzen der Realität. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine derartige Abhandlung ist im Zuge meiner Rede leider nicht möglich, aber ich bin sehr gerne bereit dazu, Ihnen dahin gehend Rede und Antwort zu stehen beziehungsweise Sie, geschätzter Herr Kollege, im Zuge von Projektpräsentationen vom genauen Gegenteil zu überzeugen. Österreich ist nämlich in diesem Bereich absolute Weltspitze in Bezug auf Anlagenproduktion und Anlagenbetrieb. Dies sei nur der Ordnung halber festgehalten.

Geschätzte Damen und Herren! Das tatsächliche Thema ist der Bundesabfallbericht 2001. Diese Berichte zeigen von Jahr zu Jahr einen starken Mengenzuwachs an erfassten gefährlichen Abfällen und getrennt gesammelten Altstoffen. Laut einer EU-Studie nimmt die heimische Abfallwirtschaft bei den Sammelquoten und beim Recycling von Abfallstoffen beziehungsweise bei der Behandlung von Müll international eine Spitzenposition ein. Österreich ist somit in einer Vorreiterrolle. Die zum Teil bedeutenden Veränderungen gegenüber dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan 1998 sind nicht durch veränderte Stoffströme, sondern mit der verbesserten Erfassung und der neuen Abfalldefinition zu erklären.

Wichtigstes Ziel der Umweltpolitik muss aber sein, noch besser zu werden. Die nun vorliegende umfassende Neuformulierung dieses Gesetzes ist ein weiterer Meilenstein nach zehn Jahren Abfallwirtschaftsgesetz, einem Gesetz, das die hohen Standards der österreichischen Abfallwirtschaft aufrechterhält und sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Interessen in sich vereint. Es ist selbstverständlich ein Kompromiss – da gebe ich meinem Abgeordnetenkollegen Bauer in hohem Maße Recht –, aber es ist ein gelungener Kompromiss. Ich verhehle auch nicht, dass ich dankbar dafür bin, dass die SPÖ für diesen Gesetzestext grünes Licht gibt.

Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ausgehend von den bisher im Abfallwirtschaftsgesetz verankerten Prioritäten wurde in der Neufassung in verstärkter Form die Zielsetzung der Nachhaltigkeit eingebracht. Besonders möchte ich betonen, dass das Prinzip "Abfall vermeiden statt Abfall verwerten", wie dies der Herr Bundesminister ausgeführt hat, oberste Zielsetzung ist. Dies gilt in besonderem Maße für gefährliche Abfälle.

Wesentliche Neuerungen des vorliegenden Gesetzes sind außerdem die EU-Konformität und die klare Definition des Abfallbegriffes. Diese EU-konformen Bestimmungen und die neu eingebrachte bundesweite Vereinheitlichung von abfallrechtlichen Bestimmungen, die bisher Ländersache waren, sowie die klare Abgrenzung zum Anlagenrecht der Gewerbeordnungen bringen mehr Rechtssicherheit für unsere Betriebe mit sich. Beispielsweise Anlagengenehmigungen für nichtgefährliche Abfälle sowie Qualitätsstandards für die Sammlung und die Behandlung von Abfällen werden nun bundesweit einheitlich behandelt. Die Gesetzesvereinfachung der bisher geltenden Bestimmungen und die Streichung nicht mehr zeitgemäßer Regelungen waren weitere Zielsetzungen dieses Gesetzes.

Ein wichtiges Element der Verwaltungsvereinfachung und der Kostensenkung ist die Einführung des elektronischen Datenmanagements für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle. Dies bringt in Zukunft wesentliche Erleichterungen für die Behörden und die Rechtsadressaten mit sich. Genehmigungsverfahren werden durch klare Vorgaben und die Einführung eines vereinfachten Verfahrens sowie eines Anzeigeverfahrens vereinfacht. Ebenso wird ein einheitliches elektronisches Anlagenregister angestrebt, um unter anderem Meldungen der Emissionsdaten über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung laut EU-Richtlinie zu beziehen. Dieses verbesserte Datenmanagement wird auch eine Möglichkeit bieten, den umfangreichen Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Union nachzukommen.

Erstens: EU-konform, zweitens: schneller, drittens: genauer, viertens: einfacher, und zusätzlich eine Einsparung von jährlich 7,5 Millionen Schilling oder 540 000 € – es ist ein gutes Gesetz! Ich erbitte Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.


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