Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 190

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nicht funktionieren. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass mit einer europaweiten Richtlinie, der Elektroaltgeräte-Richtlinie, in Wirklichkeit viel mehr getan ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Technik neue Möglichkeiten bietet. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass Handy-Erzeuger zurzeit daran arbeiten, ein so genanntes Öko-Handy zu produzieren, das um circa 90 Prozent weniger an Gefährlichkeit bedeuten wird; es wird nur noch im Ausmaß von 10 Prozent gefährlich sein.

Meine Damen und Herren! Bis dahin sollten wir aufklären. Bis dahin sollten wir motivieren. Bis dahin sollten wir den Konsumenten ersuchen, das zu nutzen, was vorhanden ist. Der von Ihnen vorgeschlagene Weg ist aus meiner Sicht und aus der Erfahrung heraus, die wir haben, wahrscheinlich nicht der richtige, sodass ich den anderen befürworten würde. Deswegen werden wir dem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornegger. – Bitte.

19.33

Abgeordneter Franz Hornegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Leider entsteht das Interesse der Öffentlichkeit bezüglich des Abfallwirtschaftsgesetzes erst dann, wenn Abfall illegal entsorgt wird oder eine Umweltbombe tickt.

Ziel des Abfallwirtschaftsgesetzes und Hauptgesichtspunkt des Entwurfes ist die Nachhaltigkeit, die eine Ressourcenschonung bedeutet. Ziel ist es, das immer noch wachsende Aufkommen von Abfall trotz umweltgerechter, nachhaltiger Nutzung dieser Abfälle zu vermeiden. Mit dieser Neuformulierung des Abfallwirtschaftsgesetzes soll die Chance genützt werden, ausgehend von einer gesamten Betrachtung die Abfallwirtschaft mit der Zielsetzung der Nachhaltigkeit auszurichten. Dies entspricht auch dem Umweltaktionsprogramm der EU. In diesem neuen Abfallwirtschaftsgesetz sind viele Vereinfachungen umgesetzt worden. Die Genehmigungsverfahren werden durch klare Vorgaben sowie die Einführung eines einfachen Verfahrens und eines Anzeigeverfahrens positiv umgesetzt.

Erfreulich für die Landwirtschaft ist die Ausnahme bei der Anzeigepflicht für die Sammlung nichtgefährlicher Abfälle, die in der Ausschussfeststellung festgehalten wurde. Die Verwendung von Mitteln zur Bodenverbesserung und zum Erosionsschutz, wie zum Beispiel Kompost, kann sowohl zum Nutzen der Ökologie als auch zum Nutzen der Landwirtschaft erfolgen.

Herr Kollege Heinzl! Wenn man den bäuerlichen Genossenschaften unterstellen will, dass sie statt Biomasse Abfall verheizen, so ist dies wahrlich eine Unterstellung. Auf der anderen Seite ist es erfreulich, dass die SPÖ dieses Gesetz mitträgt. Bedauerlich ist leider die Haltung der Grünen, die wieder einmal einem positiven Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Mainoni: Wie immer ...!)

19.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte. (Abg. Ing. Fallent: Die Grünen glänzen durch Abwesenheit!)

19.35

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war uns schon in der Vorgängerregierung klar, dass das alte Abfallwirtschaftsgesetz mit Bürokratie überladen war und geändert werden musste. Es wurde bereits zu dieser Zeit an Änderungen gearbeitet. Ein sichtbares Zeichen dafür ist, dass in den Ausschussberatungen der Antrag des Kollegen Keppelmüller und Kollegen mit in Verhandlung genommen wurde und im Ausschussbericht entsprechend aufscheint. Es ist uns in diesen Verhandlungen gelungen, eine Reihe von Verbesserungen durchzubringen. Ich glaube, das ist gut für die Qualität des heute zu beschließenden Abfallwirtschaftsgesetzes.

Ich bedauere es ein wenig, dass es nicht möglich war, für produktbezogene Verordnungen – Pfandlösungen, Quoten und Zielverordnungen, sie wurden schon angesprochen – die Haupt


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