Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 201

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Die Insolvenzrechts-Novelle, meine Damen und Herren, ist notwendig geworden, weil man den Erfahrungen aus der Privatkonkursregelung beim Schuldenregulierungsverfahren Rechnung tragen will. Sie ist unter anderem aber auch deshalb notwendig geworden, weil Unzulänglichkeiten bei der Bestellung des Masseverwalters behoben werden sollen.

Ein weiterer Punkt, der in dieser Insolvenzrechts-Novelle zu sanieren ist, ist letztlich die Möglichkeit des Missbrauchs des Insolvenzverfahrens für den Verkauf eines Unternehmens zu einem unangemessen niedrigen Preis an eine Auffanggesellschaft des Schuldners. Kollege Krüger hat bereits auf einen konkreten Beispielsfall – es gibt aber nicht nur einen, sondern es gibt mehrere – hingewiesen, in dem der Konkursant oder seine Familie unbehelligt weiterarbeiten und das Unternehmen zu einem billigen Preis gekauft haben.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Insolvenzrechts-Novelle 2002 sieht vor, dass bei geplanten Unternehmensveräußerungen neben dem Konkursgericht auch ein Gläubigerausschuss die Veräußerung zu genehmigen hat. – Das ist die Antwort darauf.

Zum Thema Masseverwalter: Für die Auswahl des Masseverwalters ist nach wie vor das Konkursgericht zuständig; die Bestellung erfolgt aber nur, wenn das notwendige Anforderungsprofil auch tatsächlich gegeben ist. Es wird eine Insolvenzverwalterliste eingerichtet, damit sich der Konkursrichter besser über die als Masseverwalter in Betracht kommenden Personen informieren kann.

Meine Damen und Herren! Schließlich wird im Schuldenregulierungsverfahren die Stellung des Treuhänders im Abschöpfungsverfahren wesentlich gestärkt.

Aber nicht nur die Insolvenzrechts-Novelle, sondern auch die ZGV-Novelle ist eine Umsetzung des Regierungsprogrammes, das für diese Gesetzgebungsperiode vorsieht, dass in der Justizpolitik eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren stattfinden sollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle kennen die Beschwerden, die von der Bevölkerung immer wieder auch an uns herangetragen werden, dass Gerichtsverfahren zu lange dauern und oft – oder zumindest manchmal – mutwillig verzögert werden.

Diese Novelle sieht eine Beschleunigung, eine Vereinfachung, eine Steigerung der Effizienz dieses Verfahrens vor. Unter anderem gilt es in Zukunft, dass bereits in der vorbereitenden Tagsatzung der Prozessstoff umfassend zu präsentieren ist und dass auch grob schuldhaft verspätetes neues Vorbringen der Parteien zurückgewiesen werden kann. Es handelt sich hier sicherlich um sehr sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, wir reagieren rasch auf die neuen Anforderungen. Es ist sehr erfreulich – und das sage ich ausdrücklich auch zu den Oppositionsparteien –, dass auch die Opposition diesen Regierungsvorlagen zustimmt. Es ist ein Signal dafür, dass SPÖ und Grüne auch zu einer Sachpolitik fähig und zu einer Sachpolitik bereit sind. (Abg. Schwemlein: Immer!)

Meine Damen und Herren! Denken Sie aber auch dann, wenn nach einigen Tagesordnungspunkten das Vereinsgesetz beziehungsweise dessen Novelle zur Diskussion ansteht, daran, keine Fundamentalopposition, sondern sinnvolle Sachpolitik zu betreiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

20.13

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben als Oppositionspartei diesen beiden Vorlagen zugestimmt, weil die Regierung, insbesondere auch die Regierungsparteien bereit waren, auf Kritik einzugehen. Kollege Mainoni, wir sind für Sachpolitik jederzeit bereit, wenn man auf


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